Gericht

Verteidiger spricht von Todesängsten des Angeklagten

Am Montag fällt das Landgericht Rottweil das Urteil im Prozess um die Real-Messerstecherei. Gestern wurden die Plädoyers gehalten.

16.03.2018

Von Nathanael Häfner

Acht Jahre und zehn Monate Freiheitsstrafe wegen Totschlags fordert die Staatsanwaltschaft für den Real-Messerstecher. Dazu hält sie die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus für zwingend erforderlich. Der Nebenklägervertreter schloss sich an, überließ das Strafmaß aber dem Gericht ohne eigene Forderung. Der Verteidiger plädiert auf Freispruch. Er und der Angeklagte selbst halten ein...

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Erstellt:
16.03.2018, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 3min 16sec
zuletzt aktualisiert: 16.03.2018, 01:00 Uhr

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