Ein Trumm von einem Messer

Viele Bezeichnungen im Dönermesser-Prozess für die rund 60 Zentimeter lange Tatwaffe

Bei der Verhandlung gegen den Mann, der seine Freundin mit einer Machete getötet hat, sagten am Freitag Polizisten aus.

03.03.2017

Von Michael Frammelsberger

Symbolbild: Sommer

Symbolbild: Sommer

Dönermesser, Hackebeil, Machete, „Trumm von einem Messer“ – die Prozessbeteiligten hatten viele Bezeichnungen für das rund 60 Zentimeter lange und 1,3 Kilogramm schwere Schneidewerkzeug, mit dem ein heute 22-jähriger Syrer im vergangenen Juli in der Reutlinger Innenstadt seine Freundin getötet und anschließend zwei Menschen verletzt haben soll. Der Angeklagte hatte die Taten in dieser Woche bereits zugegeben.

Bei der Verhandlung vor dem Landgericht Tübingen schilderten einige der Polizisten, die an diesem Tag im Einsatz waren, ihre Eindrücke. Der Angeklagte habe nach der Tat ruhig und gefasst gewirkt, war der Tenor der Zeugen. Im Widerspruch dazu stand allerdings die Aussage eines Kriminalbeamten, der beim ersten Verhör in der Reutlinger Klinik dabei gewesen war.

Dass der Syrier Stimmen gehörte habe, sei ganz am Anfang im Gespräch gefallen, das habe sich wie ein roter Faden durch das Verhör gezogen, berichtete er. Das steht aber im Widerspruch zu den Aussagen in der letzten Verhandlung – laut dem Beamten, der das Verhör geführt hatte, seien die Stimmen vom Angeklagten nie erwähnt worden. Staatsanwalt Burkhard Werner wollte wissen, warum in dem Gespräch denn nie auf die Stimmen eingegangen worden sei. Das konnte der Beamte ebenso wenig erklären wie die Tatsache, dass im Vernehmungsprotokoll der Begriff „Stimme“ nie genannt wird. „Ich denke, das gehört zu haben“, verteidigte sich der Kriminalbeamte. Allerdings sei er nicht direkt in die Gesprächsführung involviert gewesen. Er war vielmehr während der Vernehmung teilweise durch andere Aufgaben abgelenkt.

Drei Kriminaltechniker berichteten von den Spuren am Tatort: Mit Fotos erläuterten sie, wie der Angeklagte zuerst in einem Döner-Imbiss einen Gast verletzte, dann seine Freundin töte und anschließend auf ein rotes Auto einschlug, dessen Fahrerin ebenfalls verletzt wurde. Richter Ulrich Polachowksi verlas ein Gutachten des Landeskriminalamtes: An der Klinge der Tatwaffe wurden DNA-Spuren von allen drei Opfern gefunden, am Griff die Spuren des Angeklagten.

Der Täter sei mit erhobener Klinge auf sie zugekommen, berichteten die beiden Streifenpolizisten, die im Juli als erste am Tatort waren. Als sie nach dem Notruf an der Kreuzung Gartenstraße/Karlstraße angekommen seien, hätten schon mehrere Passanten in Richtung ZOB gewunken, sagte der 31-jährige Beamte, der den Streifenwagen gefahren hatte. Beim Weiterfahren habe er aus dem Augenwinkel den Täter gesehen. Der Angeklagte habe sie als klares Angriffsziel angesehen, beantwortete der Polizist eine Frage von Gutachter Dr. Peter Winckler. „Hätten wir sofort angehalten, hätten wir ein Problem gehabt.“

Die Polizisten ließen ihr Auto noch einige Meter rollen und liefen dann mit gezogenen Schusswaffen zurück — doch der Täter war plötzlich verschwunden. Außerhalb der Sicht der Polizisten wurde der Syrer von einem zufällig durchfahrenden Auto erfasst und verletzt. Das blutige Messer fanden die Beamten nur wenige Meter neben ihm. „Er lag da und hat sich vor Schmerzen gekrümmt“, berichtete der jüngere der beiden Streifenpolizisten. Zusammen mit zwei Kollegen hätten sie dann den Tatort abgesperrt. Die Stimmung der Passanten sei äußerst aggressiv gegen den Angeklagten gewesen.

Gutachter Winckler präsentierte auch eine Auskunft des Klinikums, in dem der Syrer am 5. Mai 2016, also fast drei Monate vor der Tat, zur Behandlung war. Laut Bericht hatte er damals eine „10 Zentimeter tiefe Wunde“ im Unterarm. „Ich wollte mich umbringen“, sagte der Syrer, der sonst der Verhandlung teilnahmslos folgte, über die Verletzung. In der Klinik hatte er allerdings gesagt, dass er in einen Glastisch gefallen sei.

Info

Richter: Ulrich Polachowski (Vorsitz), Christian Mezger, Christoph Sandberger; Schöffen: Michael Wanner, Martin Kuohn; Staatsanwalt: Burkhard Werner; Nebenklage: Benjamin Fischer, Marie-Luise Dumoulin, Oskar Derkacz; Verteidiger: Andreas Eggstein; Psychiatrischer Gutachter: Dr. Peter Winckler; Rechtsmedizinische Gutachterin: Dr. Alina Schweickhardt.

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Erstellt:
03.03.2017, 20:01 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 53sec
zuletzt aktualisiert: 03.03.2017, 20:01 Uhr

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