Hechingen

Vier Jahre Haft für tödliche Messerattacke auf den Bruder

Für eine tödliche Messerattacke auf seinen Bruder ist ein 53-Jähriger zu vier Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt worden.

16.01.2017

Von dpa/lsw

Auf einer Richterbank liegt ein Richterhammer. Foto: Uli Deck/Archiv dpa/lsw

Auf einer Richterbank liegt ein Richterhammer. Foto: Uli Deck/Archiv dpa/lsw

Hechingen. Nach Überzeugung des Landgerichts Hechingen hat er seinen Bruder erstochen und dabei nicht aus Notwehr gehandelt, wie ein Sprecher am Montag mitteilte. Die Tat ereignete sich in der Nacht auf Neujahr 2015 in der Wohnung des Angeklagten in Albstadt (Zollernalbkreis). Als sein Bruder ihn verprügelt habe, habe er aus Angst um sein Leben ein zweiteiliges Ziermesser vom Wohnzimmer-Regal gegriffen und mit den beiden Klingen je zwei Mal auf den Bruder eingestochen, hatte der Angeklagte im Prozess betont. Nach Ansicht des Gerichts waren die Misshandlungen durch den Bruder aber schon vorbei, als der 53-Jährige zustach. Die Stiche seien daher nicht als Verteidigung zu werten, teilte ein Sprecher mit.

Das am Montag gesprochene Urteil ist das zweite in diesem Fall. Nach einem Freispruch im Sommer 2015 ging die Staatsanwaltschaft in Revision. Weil der Bundesgerichtshof das Urteil aufhob, musste eine andere Strafkammer den Fall erneut verhandeln. Innerhalb einer Woche können die Prozessbeteiligten nun wieder gegen das Urteil vorgehen.