Bettler waren keine Flüchtlinge

Vöhringen. Von den meisten Bürgern, die der Gemeinde Vöhringen die Beobachtungen mitgeteilt haben, w

Aus den Reihen der Bürger wurde der Gemeinde Vöhringen mitgeteilt, dass am vergangenen Wochenende mehrere Personen im Ort an den Haustüren gebettelt haben. Teilweise wurde gemutmaßt, ob es sich dabei um Flüchtlinge handeln könnte. Diesem Gerücht tritt die Gemeindeverwaltung entgegen.

28.11.2015

Vöhringen. Von den meisten Bürgern, die der Gemeinde Vöhringen die Beobachtungen mitgeteilt haben, wurde hingegen vermutet, dass es sich vom Sprachgebrauch her wohl um rumänische Staatsangehörige gehandelt habe, die gebettelt haben. Die Gemeindeverwaltung geht deshalb davon aus, dass es keine Flüchtlinge waren. Denn die Flüchtlinge, die in Vöhringen untergebracht sind, haben andere Nationalitäten.

Zur Rechtslage selbst ist anzumerken, dass Betteln im Grundsatz nicht verboten ist. Nach der Polizeiverordnung der Gemeinde ist nur das „die Körpernähe suchende und besonders belästigende“ Betteln auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und in Grünanlagen verboten. Bei „einfachem“ Betteln und wenn der Bettler sich mit einem klaren „Nein“ abweisen lässt ohne nachzusetzen, ist nichts zu beanstanden. Anders sieht es aus, wenn eine Person, ob Bettler oder eine andere, ein privates Grundstück betritt. Dann steht dem Besitzer im Rahmen seines Hausrechts die Möglichkeit frei, von diesem in angemessener Form Gebrauch zu machen.