Völlig unverständlich

Der Kreis Reutlingen genehmigte den Windpark nicht (Reutlinger Blatt, 26. November).

29.11.2016

Von Gerhard Längle

Die ablehnende Entscheidung des Landratsamtes Reutlingen zum geplanten Windpark bei Schloss Lichtenstein erscheint grotesk. Weil laut Denkmal-
amt die "Sichtachsen auf das Schloss Teil der historischen Konzeption seien", dürfe dieses Geamtkunstwerk nicht durch die Windkraftanlage gestört werden.

Das mag aus der Sicht des Denkmalamtes eine ausreichende Begründung sein. Dass der Landkreis dem folgt, ist aber völlig unverständlich. Der Landkreis muss und darf nicht zulassen, dass aufgrund von derart ausgeprägten Partialinteressen das große Ganze aus dem Blick gerät.

Wenn durch derartige Entscheidungen die Energiewende verhindert und das Ziel der Klimarettung hintertrieben wird (und dies geschieht, wenn an allen Orten die notwendigen Entwicklungen in dieser Weise behindert werden), dann muss der Landkreis – im Sinne der Daseinsfürsorge für alle Bürger – andere Prioritäten setzen.

Die folgenden Generationen werden eine Entscheidung wie die hier getroffene im historischen Kontext mit Zorn und Fassungslosigkeit betrachten.

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Erstellt:
29.11.2016, 01:00 Uhr
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zuletzt aktualisiert: 29.11.2016, 01:00 Uhr

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