Pflicht, Weisung oder Service

Vorberatungen des Kreishaushalts 2016/Kreisstraßenausbau gleich mit dabei

Im Technischen Ausschuss des Kreistages wurden am Montag neun Teilhaushalte des neuen Haushaltsplans vorberaten. Verabschiedet werden soll das umfangreiche Zahlenwerk am 14. Dezember.

26.11.2015

Von Monika Schwarz

Kreis Freudenstadt. Kreiskämmerer Ulrich Bischoff erläuterte die wichtigen Eckdaten. Und eine Neuerung: Ab sofort wird dargestellt, ob es sich bei der jeweiligen Aufgabe um eine Pflicht- oder Weisungsaufgabe oder gar um eine nicht einzuordnende Serviceleistung handelt.

Beim Teilhaushalt 1 (Haupt- und Finanzverwaltung) wurde mit knapp 620 000 Euro ein deutlich höherer Betrag für die Unterhaltung der Verwaltungsgebäude (ohne Schulgebäude) eingestellt als im Jahr zuvor. Darüber hinaus sind energetische Sanierungsmaßnahmen mit knapp 390 000 Euro vorgesehen.

Dass die „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ von 970 000 auf 1,5 Millionen Euro gestiegen sind, hat damit zu tun, dass hierunter auch die Bewirtschaftung der Flüchtlingsunterkünfte samt Miete fällt. „Der Betrag wird sich nach jetziger Planung verdoppeln“, kündigte Bischoff an. Unterm Strich sei das Ganze aufgrund der Erstattungen durch das Land (Spitzabrechnung) allerdings ein Nullsummenspiel für den Kreis.

Beim weiteren Thema Kreisstraßen handelt sich ausnahmslos um weisungsfreie Pflichtaufgaben. Das bedeutet, dass der Kreis diese Straßen unterhalten muss, dass es ihm aber überlassen bleibt, wie er das tut. Kreisrat Dieter Bischoff (Freie Wähler) wunderte sich, weshalb die K 4729 vom Zinsbachtal zur Bundesstraße wegen angeblich unterdurchschnittlicher Verkehrsmenge und dadurch mangelnder Aussicht auf deinen GVFG-Zuschuss lediglich saniert werden soll, während die wenig befahrene K 4777 zwischen Loßburg und Ödenwald zum Ausbau vorgesehen wurde.

Für letztere seien die GVFG-Mittel bereits bewilligt, lieferte Matthias Fritz vom Straßenbauamt die Erklärung. Bereits bewilligt ist ferner der Ausbau der K 4779 (Rexingen) zur L 370 (Rexinger Kapelle). Planungsleistungen werden 2016 bei der K 4715 Eutingen-Göttelfingen und bei der K 4762 Betra-Empfingen erforderlich. Derzeit laufen Vorbereitungsmaßnahmen wie der Grunderwerb. Im Jahr 2017 soll dann der Ausbau starten.

Beim Teilhaushalt 3 (Straßenbauamt) zeigen sich die Auswirkungen der IMAKA-Untersuchung beim Personalaufwand deutlich. Der Ansatz ist hier nämlich um rund 170 000 Euro geringer als im Jahr zuvor. Beim Verkehrswesen (Teilhaushalt 5) handelt es sich um weisungsgebundene Pflichtaufgaben ohne eigenes Ermessen des Kreises. Bei der Schülerbeförderung wurde der Landeszuschuss erstmals nach Jahren wieder erhöht. Juliane Vees (CDU) erkundigte sich beim Teilhaushalt 9 (Bau- und Umweltamt), weshalb sich der Mitgliedsbeitrag Naturparkverein Schwarzwald Mitte/Nord auf 7340 Euro verdoppelt hat. Das liege an deutlich günstigerer Beiträge als der Naturpark Südschwarzwald. Deshalb habe er als Vorsitzender eine entsprechende Erhöhung angeregt, so Landrat Dr. Rückert. Die Mitglieder hatten das dann so beschlossen.

Beim Teilhaushalt 11 (Flurneuordnung) erkundigte sich Kurt Kirschenmann (SPD), was sich hinter den 18 Stellen „Unterstützungsleistungen der Flurneuordnungsstelle für das Landwirtschaftsamt“ verbirgt. Es handelt sich dabei um personelle Unterstützung bei aufwändigen Kontrollen. Rückert: „Anders würden wir das gar nicht hinkriegen.“ Vermessungen kontrollierter Betriebe fänden auch jährlich und nicht nur einmalig statt, ergänzte Julia Vees (CDU). Deshalb sei hier auch Spezialistentum gefragt.

Dass im Vermessungsamt (Teilhaushalt 12) die Personalaufwendungen um 150 000 Euro gestiegen sind, erklärte Bischoff mit der Einstellung von Auszubildenden und mit einer zusätzlichen Stelle für „weitere grundstücksbezogene Basisinformationen“. Eine deutliche Kostenmehrung zeigt sich auch im Landwirtschaftsamt (Teilhaushalt 13), wo die Sachkosten für externe Kontrollen landwirtschaftlicher Förderprogramme auf über 48 000 Euro angestiegen sind. „Wahrscheinlich durch EU-verursachten Zusatzaufwand“, vermutete der Kämmerer. Allein der Mehraufwand der Messungen, der aufgrund der jetzt quadratmeterbezogener Auszahlung der Fördergelder notwendig ist, verursacht einen um 25 Prozent erhöhten Kontrollaufwand, so Amtsleiter Dr. Norbert-Jakob Ferch vom Landwirtschaftsamt.

Hinzu kommt, dass man Verwaltungstätigkeiten seit diesem Jahr zu trennen hat: In die Bereiche Antragsbearbeitung, Kontrolle vor Ort und Bewilligungsfreigabe. Früher hätten dies teilweise die gleichen Personen gemacht, inzwischen sei das aber nicht mehr zulässig. Kapazitäten könnten dadurch nicht mehr ausgetauscht werden, wodurch auch ein Mehraufwand entsteht.

Auf Nachfrage von Walter Trefz (Grüne) erläuterte Ferch, dass insgesamt rund 2,5 Millionen Euro an Fördermitteln eingenommen werden und dass der Aufwand dafür rund 60 Prozent der gesamten Personalkosten von einer Million, also 600 000 Euro, umfasst. Im Haushalt schlägt sich aber nur der Aufwand für das Personal nieder, nicht die Fördermittel.

Abschließend erläuterte Bischoff das Investitionsprogramm, das zwischenzeitlich überholt ist. Anstatt des ursprünglich avisierten Erwerbs von Bürocontainern für zusätzliche Mitarbeiter aufgrund der Flüchtlingssituation werde man Bürogebäude anmieten, was zu einem Wegfall von 250 000 Euro ursprünglich eingeplanter Investitionskosten führt. Über die 2 Millionen an Unterkunftskosten hinaus kämen allerdings noch einmal 2,8 Millionen hinzu. Insgesamt belaufen sich die Investitionen im Entwurf auf 9,5 Millionen Euro.