Wer nicht schippt, muss zahlen

Was beim Räum- und Streudienst gilt

Bei Schnee und Eis müssen Gehwege präpariert werden. Wer das nicht tut, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Doch was machen ältere Menschen, die dazu nicht in der Lage sind?

17.01.2017

Von Moritz Hagemann

Einige Senioren kamen in der vergangenen Woche zur Tübinger Familien- und Altershilfe (TüFA). Sie baten um Hilfe bei der Räumung der Gehwege, weil sie körperlich dazu nicht mehr in der Lage sind. Doch die TüFA kann ihnen nicht helfen, selbst wenn sie will. Denn die Räumpflicht verlangt, dass die Gehwege werktags zwischen 7.30 und 21 Uhr frei sein müssen. „Das kann von uns keiner leisten“, sagt Ge...

87% des Artikels sind noch verdeckt.

Sie wollen kostenpflichtige Inhalte nutzen.

Wählen Sie eines
unserer Angebote.


Nutzen Sie Ihr
bestehendes Abonnement.



Benötigen Sie Hilfe? Haben Sie Fragen zu Ihrem Abonnement oder wollen Sie uns Ihre Anregungen mitteilen? Kontaktieren Sie uns!

E-Mail an vertrieb@tagblatt.de oder
Telefon +49 7071 934-222

Zum Artikel

Erstellt:
17.01.2017, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 3min 01sec
zuletzt aktualisiert: 17.01.2017, 01:00 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen

Newsletter los geht's
Nachtleben, Studium und Ausbildung, Mental Health: Was für dich dabei? Willst du über News und Interessantes für junge Menschen aus der Region auf dem Laufenden bleiben? Dann bestelle unseren Newsletter los geht's!