Industrie

Weiterbildung für die Transformation

Offensive von Arbeitgebern mit Bund, Ländern, Gewerkschaften und Arbeitsagentur.

15.07.2019

Von ST

Die Metall- und Elektroindustrie in der Region steht im Zuge der Digitalisierung und dem Wechsel zu neuen Antriebsformen wie der Elektromobilität vor großen Herausforderungen. „Das wird auch die Arbeitswelt tiefgreifend verändern“, sagt Jan Vetter, der Geschäftsführer der Bezirksgruppe Reutlingen des Arbeitgeberverbands Südwestmetall.

„Im Zuge der Transformation unserer Industrie werden sich viele Aufgabenbereiche stark verändern. Es werden Jobs wegbrechen, gleichzeitig werden neue entstehen“, betont Vetter. Die Weiterbildung bekomme in diesem Strukturwandel eine zentrale Bedeutung: Sie sei der Schlüssel zur Fachkräftesicherung und zur Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit jedes Einzelnen.

Deshalb hätten sich die Metallarbeitgeber und weitere Wirtschaftsverbände jüngst gemeinsam mit Bund, Ländern, Gewerkschaften und der Bundesagentur für Arbeit (BA) darauf verständigt, im Rahmen einer Nationalen Strategie ihre Anstrengungen für Weiterbildung und Qualifizierung zu bündeln.

„Insbesondere sollen auch kleine und mittlere Unternehmen verstärkt unterstützt werden, die keine großen Personalabteilungen haben, um Weiterbildungskonzepte zu entwickeln“, sagte Reiner Thede, Vorstandsvorsitzender der Bezirksgruppe Reutlingen. In Baden-Württemberg sei dazu jüngst gemeinsam von Wirtschaftsministerium, der regionalen Arbeitsagentur sowie von Südwestmetall und Südwesttextil das Pilotprojekt „Qualifizierungsverbünde“ gestartet worden.

Der Arbeitgebervertreter lobte in diesem Zusammenhang auch das neue Qualifizierungschancengesetz. Wenn bei Unternehmen Geschäftsmodelle wegbrechen und Produktionsprozesse umgestellt würden, könne die Arbeitsagentur nun Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten bezuschussen, die durch die Qualifizierung weiterhin eine Perspektive im Unternehmen hätten.

Kritischer sieht Vetter den Vorschlag der Gewerkschaft IG Metall für ein sogenanntes Transformations-Kurzarbeitergeld. Beschäftigte sollten bei Wegbrechen von bisherigen Geschäftsmodellen oder Aufgabenbereichen im Betrieb weiterqualifiziert werden und in dieser Zeit von der Arbeitsagentur bis zu 24 Monate ein solches Transformations-Kurzarbeitergeld erhalten. „Auch wenn überhaupt nicht klar ist, ob sie danach im Betrieb weiterbeschäftigt werden können. Hier besteht die Gefahr, dass mit einem hohen finanziellen Aufwand versucht wird, einen Status-quo in den Unternehmen zu erhalten, der an einer wettbewerbsfähigen Ausrichtung der Unternehmen vorbeigeht“, erklärt Vetter.

In dieser Form sei der Gewerkschaftsvorschlag deshalb abzulehnen, befand der Bezirksgruppen-Geschäftsführer: „Stattdessen sollte man jetzt erst einmal Erfahrungen mit dem Qualifizierungschancengesetz sammeln und die bestehenden Kurzarbeitergeldregelungen auf etwaige Anpassungsnotwendigkeiten hin überprüfen.“