Steinlachtal · Verkehr

Weiterer Schritt für B27-Ausbau

Antrag für Planfeststellungsverfahren der neuen Bundesstraße zwischen Nehren und Bodelshausen wird am Donnerstag gestellt.

17.12.2019

Von sw

Symbolbild: ©agnormark - stock.adobe.com

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Die Straßenbauabteilung des Regierungspräsidiums (RP) Tübingen wird am Donnerstag den Antrag stellen, das Planfeststellungsverfahren für den Neu- und Ausbau der B 27 zwischen Bodelshausen und Nehren bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde im RP einzuleiten. Das teilte das RP am Dienstag mit. Geplant sei, noch im ersten Halbjahr 2020 die Planfeststellungsunterlagen in den Gemeinden Bodelshausen, Mössingen, Ofterdingen, Nehren und Hechingen öffentlich auszulegen.

„Mit der Antragsstellung starten wir nach Jahrzehnten der Planung jetzt das Genehmigungsverfahren. Damit kommen wir dem Ziel, die B 27 zwischen Bodelshausen und Nehren vierstreifig auszubauen, einen großen Schritt näher“, betonte Regierungspräsident Klaus Tappeser. Für die Einwohner/innen der betroffenen Steinlachtalgemeinden und die vielen Menschen, die auf die B 27 angewiesen seien, werde der Ausbau in Zukunft eine deutliche Entlastung bringen.

Sprechstunden für Bürger

Während der öffentlichen Auslegung wird das Regierungspräsidium Bürgersprechstunden in den betroffenen Gemeinden anbieten. Bürger/innen hätten so die Möglichkeit, dem Planungsteam direkt Fragen zu stellen. Detaillierte Informationen zu der öffentlichen Auslegung werden rechtzeitig bekanntgegeben.

Einen späteren rechtskräftigen Planfeststellungsbeschluss vorausgesetzt, werde mit dem vierstreifigen Ausbau eine spürbare Entlastung der betroffenen Ortslagen von Lärm und Emissionen eintreten. Außerdem werden die vielen Berufspendler von und nach Stuttgart ihr Fahrtziel mit deutlich weniger Stau erreichen.

Bereits im Jahr 2020 sollen laut RP die Grundstücksverhandlungen mit den betroffenen Kommunen und privaten Eigentümern starten. Ab dem Jahr 2021 soll dann mit der Umsetzung von vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen begonnen werden. Diese sind Teil des Gesamtvorhabens und müssen aus naturschutzfachlichen und naturschutzrechtlichen Gründen mit einem gewissen Vorlauf vor dem eigentlichen Erd- und Straßenbau umgesetzt sein.

Es handelt sich dabei beispielsweise um Extensivierungen, Ersatzaufforstungen oder die Schaffung von Ersatzlebensräumen für geschützte Arten. Nachdem die Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt und deren Wirksamkeit überprüft und bestätigt seien, könne – ein entsprechend rechtskräftiger Planfeststellungsbeschluss vorausgesetzt – mit den Erd- und Straßenbauarbeiten begonnen werden.

Tübingens Landrat Joachim Walter begrüßt den RP-Antrag als Beginn des Genehmigungsverfahrens für den vierstreifigen Ausbau der B 27 zwischen Bodelshausen und Nehren. „Wir alle wissen, dass eine gut ausgebaute Infrastruktur maßgeblich für die Weiterentwicklung einer Region ist. So brauchen wir den durchgängigen vierspurigen Ausbau der B 27 dringend für einen funktionierenden Individualverkehr“, so Walter.

Die B 27 stelle seit Jahrzehnten das größte verkehrspolitische Problem der Region Neckar-Alb dar. „Eine Wirtschaftsregion wie unsere kann sich permanent verstopfte Verkehrsadern nicht leisten. Darauf habe ich seit vielen Jahren sowohl beim Regierungspräsidium als auch bei Land und Bund gedrängt.“ Seit Jahren habe sich auch die CDU-Bundestagsabgeordnete und Staatsministerin Anette Widmann-Mauz für den Ausbau stark gemacht, so dass der entsprechende Bauabschnitt in den „vordringlichen Bedarf“ des neuen Bundesverkehrswegeplans aufgenommen wurde.

Sie sei erleichtert, teilte Widmann-Mauz mit, dass das RP nach langer Vorbereitung das Planfeststellungsverfahren für den B27-Abschnitt Bodelshausen–Nehren einleiten könne. Mit der verkündeten Antragsstellung gehe es beim Ausbau der B27 endlich weiter – dieser Fortschritt sei längst überfällig gewesen.

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Erstellt:
17.12.2019, 18:30 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 28sec
zuletzt aktualisiert: 17.12.2019, 18:30 Uhr

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