Asyl

Welche Miete gerecht ist

Der Landkreis Freudenstadt hat die Wohnheimgebühren für Flüchtlinge mehr als verdoppelt. Darüber gab es heftige Debatten. Ein Beispiel aus der Empfinger Praxis.

08.03.2018

Von Kathrin Löffler und Gerhard Rebmann

Bisher musste ein Asylsuchender im Landkreis Freudenstadt 140 Euro für seine Unterbringung in einem Wohnheim bezahlen. Jetzt hat das Landratsamt neu kalkuliert – und Wohnheimgebühren von 350 Euro festgelegt, die ein Flüchtling aufbringen muss. Das betrifft aber nur jene Flüchtlinge, die über ein Erwerbseinkommen verfügen oder Leistungen des Jobcenters beziehen. Früher eine Metzgerei Landrat Dr. K...

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