Wer sich in ein kommunalpolitisches Amt wählen lässt, beabsichtigt normalerweise, diese Funktion für die volle Amtszeit auszuüben. Bei Gemeinde- und Ortschaftsräten sowie Ortsvorstehern sind dies hierzulande jeweils fünf Jahre. Innerhalb von nur fünf Jahren haben im Raum Sulz allerdings drei Ortsvorsteher ihr vorzeitiges Ausscheiden aus dem Amt beantragt – aus unterschiedlichen Gründen. Jeweils v...
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