Sulz

Wer sich in ein kommunalpolitisches Amt wählen lässt, beabsichtigt normalerweise, diese Funktion für

20.01.2018

Von Cristina Priotto

Wer sich in ein kommunalpolitisches Amt wählen lässt, beabsichtigt normalerweise, diese Funktion für die volle Amtszeit auszuüben. Bei Gemeinde- und Ortschaftsräten sowie Ortsvorstehern sind dies hierzulande jeweils fünf Jahre. Innerhalb von nur fünf Jahren haben im Raum Sulz allerdings drei Ortsvorsteher ihr vorzeitiges Ausscheiden aus dem Amt beantragt – aus unterschiedlichen Gründen. Jeweils v...

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