Demonstrationen

Horber Allgemeinverfügung bleibt bestehen

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat den Widerspruch gegen das Verbot unangemeldeter Demonstrationen in Horb zurückgewiesen.

25.01.2022

Von Manuel Fuchs

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat den Eilantrag gegen die Allgemeinverfügung der Horber Stadtverwaltung vom 7. Januar, die unangemeldete Versammlungen untersagt, abgelehnt. Dies teilte die Stadtverwaltung Horb auf Anfrage der SÜDWEST PRESSE mit.

Ein Horber Bürger hatte Widerspruch gegen die Verfügung eingelegt, und im Eilantrag den Erlass einer aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gefordert. Die Allgemeinverfügung stellt nach Angaben des Einwenders ein „Präventives Versammlungsverbot“ dar und genüge nicht „den verfassungsrechtlichen Vorgaben der Versammlungsfreiheit“.

Die Verwaltung hatte unter anderem. begründet, dass die Stadt nicht beabsichtige, die Verfügung über den 31. Januar hinaus zu verlängern, da die Teilnehmeranzahl der nicht-angemeldeten Versammlungen aktuell zurückgegangen sei. Vielmehr soll nach Ablauf der Verfügung die Lage zunächst beobachtet werden.

Das Gericht sei hinsichtlich der Allgemeinverfügung nicht in die Tiefe gegangen, schreibt die Stadtverwaltung weiter, „da Widerspruch und Eilantrag nicht ordnungsgemäß eingelegt wurden“.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

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Erstellt:
25.01.2022, 17:50 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 27sec
zuletzt aktualisiert: 25.01.2022, 17:50 Uhr

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