Mit dem E-Bike unterwegs:

Worauf achten bei Kauf und Nutzung?

Der E-Bike Markt boomt und die elektrisch betriebenen Fahrräder sollen jetzt auch legal Radwege nutzen dürfen.

08.07.2015

Während der ADAC große Bedenken wegen des Sicherheitsfaktors laut Medienberichten äußert, verzeichnen die Händler wachsende Verkaufszahlen. Doch soll es das Pedelec oder S-Pedelec sein, wie lange hält so ein Akku und kann nicht einfach das „normale“ Fahrrad nachgerüstet werden? Was früher eher den Ruf als Fahrrad für Rentner hatte, kommt jetzt immer mehr in Mode. Doch gleichzeitig fehlt den meisten Käufern das notwendige Hintergrundwissen und vor der Anschaffung häufen sich Fragen über Fragen. Deshalb sollen hier nun die wichtigsten Aspekte zum Kauf und der Benutzung eines E-Bikes vorgestellt werden:

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Welche Arten von E-Bike gibt es?

Auf der Suche nach einem neuen E-Bike springen dem Käufer viele Begriffe entgegen, mit welchen nur wenige Deutsche derzeit wirklich etwas anfangen können. Hier gibt es zum Beispiel das

  • Pedelec,
  • >>S-Pedelec,
  • >>E-Bike mit Anfahrhilfe,
  • >>Lastenfahrrad,
  • >>Faltrad,
  • >>Dreirad,
  • >>motorgetriebene Rennräder und Mountainbikes,
  • >>u.v.m.

Durch den Boom des E-Bike-Marktes in den vergangenen Jahren hat sich auch die Produktpalette weit diversifiziert. Wer auf der Suche nach einem schnellen Überblick ist, findet im Blog von easyCredit alle wichtigen Informationen auf einen Blick. Wird die Kaufabsicht dann korrekter, so gilt es die Unterscheidung der einzelnen Typen genauer zu kennen, um die für die eigenen Zwecke beste Variante zu finden.

Der Markt für E-Bikes boomt. Immer mehr Menschen greifen aus praktischen Gründen zum Fahrrad mit Motor.

Der Markt für E-Bikes boomt. Immer mehr Menschen greifen aus praktischen Gründen zum Fahrrad mit Motor.

Ein Pedelec ist demnach mit einem Motor von maximal 250 Watt ausgestattet. Dieser erreicht die Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h bei reinem Motorbetrieb. Eine Zulassung wird hierfür nicht benötigt. Diese fällt allerdings an, sobald das Bike auch über eine Anfahrhilfe verfügt. Bei Pedelecs mit der entsprechenden Anfahrhilfe bis sechs Kilometern pro Stunde, muss daher eine Mofa-Pru¨fbescheinigung vorliegen. Eine Kleinkraftrad-Genehmigung ist außerdem bei den sogenannten S-Pedelecs vorgeschrieben. Diese erreichen durch den 500-Watt-Motor ganze 45 km/h und gelten deshalb nicht mehr als Fahrrad. Weitere Informationen zu den gesetzlichen Vorschriften rund um das E-Bike gibt es auf e-bikeinfo.de.

Wissenswertes über den Akku

Der Akku der verschiedenen E-Bike-Typen gibt in der Regel die meisten Anhaltspunkte für Fragen bei den Kunden. Daher gibt es hier einmal die wichtigsten Informationen: Die Akkulaufzeit richtet sich jeweils nach dem Fahrradtyp und der Gebrauchsintensität. Als grober Richtwert gilt rund 30 bis 80 Kilometer bei normaler Nutzung und einigen Anstiegen. Wer zur Arbeit oder einfach für eine Tour einmal länger unterwegs ist, ist mit einem Ersatzakku stets gut beraten. Auch im Winter kann die Akkuleistung durch die niederen Temperaturen noch einmal sinken. Manch ein Akku verliert so bis zu 40 Prozent seiner Leistungskraft. Ein Zweitakku, der bei Zimmertemperatur gelagert wird, ist deshalb eine gute Möglichkeit, um Leistungsverluste abzufangen. Zudem kann jeweils einer der Akkus geladen werden, während sich der andere in Nutzung befindet. Denn entgegen der Batterie beim Auto, lädt sich der Akku bei der Fahrt nicht selbst wieder auf, wenn es zum Beispiel bergab geht oder der Fahrer selbst in die Pedale tritt. Zwar sind spezielle Rekuperationsvarianten bereits in der Entwicklung, doch derzeit ist die Effizienz der Selbstaufladung gering und sie schlägt stattdessen mit einem höheren Fahrwiderstand zu Buche. Die empfehlenswerten, modernen Akkus für ein E-Bike laden sich deshalb bislang allein durch die Steckdose wieder auf.

Zahlreiche E-Bike-Neulinge gehen sogar sehr ängstlich an den Akku heran. Denn die modernen Lithium-Ionen-Akkus haben durch die hohe Energiedichte den Ruf, gefährlich zu sein. Das liegt jedoch nur daran, dass der Nutzer den Umgang mit der neuartigen Technologie noch nicht ausreichend gewohnt ist. Wer beim Kauf auf das entsprechende Sicherheitssiegel BATSO nach TÜV-Angaben achtet, kann sich auf einen hohen Qualitätsstandard und ein Höchstmaß an Sicherheit verlassen. Auch bei noch nicht routiniertem Umgang, kann so bei der schonenden Behandlung des Akkus und dem Beachten der Betriebsanleitung eigentlich nichts mehr geschehen. Nur wer das sensible Gerät grob fehlbehandelt, dieses anbohrt oder fallen lässt, muss mit der Brand- und Explosionsgefahr rechnen.

Ein Trekkingrad zum E-Bike umrüsten?

Viele Käufer stellen sich die Frage, ob anstelle der kostenintensiven Anschaffung eines neuen E-Bikes nicht einfach das bisherige Trekkingrad mit einem Motor nachgerüstet werden könnte? Dies ist zwar möglich, wird von den Experten aber dringend abgeraten. Denn die Elektronik, der Akku sowie auch der Motor selbst sind häufig zu schwer für das übliche Fahrrad. Selbst bewährte und besonders robuste Modelle können unter den neuen Belastungen brechen. Im Sinne der Sicherheit sollte deshalb ein fachlich geprüftes E-Bike gekauft werden. Da ist es sinnvoller, notfalls das Trekkingrad gebraucht zu verkaufen und so noch ein paar Euro wieder gut zu machen.

Handelsübliche Fahrräder und Mountainbikes sind zwar robust, jedoch nicht als E-Bike geeignet. Von einer Umrüstung raten die Experten deshalb dringend ab.

Handelsübliche Fahrräder und Mountainbikes sind zwar robust, jedoch nicht als E-Bike geeignet. Von einer Umrüstung raten die Experten deshalb dringend ab.

Die richtige Wartung und Instandhaltung

Ein Pedelec muss unbedingt regelmäßig gewartet werden. Je nachdem, wie viel es genutzt wird, liegen die Empfehlungen bei ein- bis zwei Terminen pro Jahr. Da hierbei vor allem die sicherheitsrelevanten Teile überprüft und eventuell neu justiert werden müssen, sollte die Wartung von einem Fachmann durchgeführt werden. Viele Händler bieten diesen Service als Paket zum E-Bike-Kauf mit an.

Die Helmpflicht auf dem E-Bike

Trotz, dass die E-Bikes mitunter signifikant schneller fahren als normale Fahrräder, gibt es derzeit keine Helmpflicht. Dennoch empfiehlt der ADFC dringend zum Tragen des Kopfschutzes:

„Durch die Begrenzung auf die sogenannte bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) besteht keine Helmpflicht. Nach Ansicht von StVO-Fachleuten aus einigen Landesverkehrsministerien kommt es fu¨r die Helmpflicht auf die Geschwindigkeit an, die mit Motor und Tretarbeit zusammen erreicht werden kann. Das wu¨rde fu¨r Pedelecs (bis 25 km/h) und schnelle Elektroräder mit Tretunterstu¨tzung (bis 45 km/h) bereits nach geltender Rechtslage eine Helmpflicht bedeuten.“ (Zitat siehe adfc.de)

Eine Helmpflicht für E-Bikes gibt es bislang nicht. Dennoch raten die Experten des ADAC dringend zum Tragen des Kopfschutzes.

Eine Helmpflicht für E-Bikes gibt es bislang nicht. Dennoch raten die Experten des ADAC dringend zum Tragen des Kopfschutzes.