Kreis Freudenstadt · Pandemie-Bekämpfung

Zahlreiche Impftermine im Kreis Freudenstadt frei

Mit dem Eintreffen des Impfstoffs von Astra-Zeneca werden auch „Spontanimpflinge“ gesucht.

24.02.2021

Von NC

Am Dienstag, 23. Februar wurden dem Landratsamt 12 Neuinfektionen gemeldet. Vier der betroffenen Personen wohnen in Horb, drei in Freudenstadt, zwei in Baiersbronn sowie je eine in Alpirsbach, Eutingen und Pfalzgrafenweiler. Die Zahl der seit Beginn der Pandemie positiv auf eine Infektion mit dem Coronavirus getesteten Personen erhöht sich somit auf 3326 . Die Zahl der aus der Isolierung Entlassenen beträgt 3091. Den Behörden sind 115 akut infizierte Personen im Landkreis bekannt, für sie wurde Isolierung. angeordnet.

Bei inzwischen 25 Infizierten wurden von den Laboren Mutationen nachgewiesen: 23 britische und eine südafrikanische Variante, ein weiterer Test wird noch untersucht.Acht der betroffenen Personen befinden noch in Isolation und täglicher Überwachung, weitere Infektionsfälle werden auf mutierte Viren untersucht.

Ein weiterer Todesfall einer positiv getesteten Person erhöht die Gesamtzahl derer, die im Zusammenhang mit dem Virus verstorben sind, auf 120.

Die 7-Tage-Inzidenz stieg laut Landesgesundheitsamt am Mittwoch, 24. Februar, auf 29,6.

Neue Impfberechtigte

Heute und am Sonntag dieser Woche beginnen im Kreisimpfzentrum (KIZ) Dornstetten die Impfungen mit dem Astra-Zeneca-Impfstoff für alle Berechtigten der Kategorie I und II. Diese müssen diese zwischen 18 und 64 Jahren sein. Das geht aus einer Mitteilung des Freudenstädter Landratsamts hervor. Baden-Württemberg bietet damit Lehrkräften, Erzieherinnen und Erziehern die Möglichkeit zur Impfung. Wer darüber hinaus Anspruch auf eine Impfung hat, listet das Landratsamt auf seiner Website detailliert auf.

Die Impfberechtigten können sich auf der bekannten Webseite www.impfterminservice.de oder unter der Telefonnummer 116117 einen Impftermin buchen. Das Landratsamt weist jedoch darauf hin, dass bei der Terminvergabe über die Webseite noch nicht alle berechtigten Personen explizit als impfberechtigte Gruppe ausgewiesen sind. Dennoch seien sie ab sofort berechtigt, einen Termin zur Impfung mit dem Astra-Zeneca-Impfstoff zu vereinbaren, sofern sie unter 65 Jahre alt sind.

3000 Erst-, 1000 Zweitimpfungen

Die tatsächliche Prüfung der Impfberechtigung erfolgt vor Ort im KIZ – bei berufsbedingter Berechtigung unter Vorlage einer Bescheinigung über das Arbeitsverhältnis; ein Vordruck ist auf der Website des Ministeriums unter „Informationen zur Corona-Impfung“ zu finden.

Zwischenzeitlich wurden im KIZ Dornstetten und den dazugehörigen mobilen Impfteams aber auch bereits 3000 Bürgerinnen und Bürger mit der Erst- und etwa 1000 Bürgerinnen und Bürger mit der Zweitimpfung mit Biontech-Impfstoff versorgt. Weitere Termine konnten laut Landratsamt spontan für die Impfungen am Wochenende eingestellt werden.

Bei diesen Impfungen komme es immer wieder vor, dass vereinzelte Spritzen nicht verabreicht werden können, beispielsweise, weil Personen ihren Impftermin unerwartet nicht wahrnehmen konnten. Um den wertvollen Impfstoff nicht wegwerfen zu müssen, werde das KIZ eine Liste der Berechtigten in Kategorie I, die über 80 Jahre alt sind, einführen. Alle, die zu dieser Gruppe gehören und abends spontan auf Zuruf nach Dornstetten ins KIZ kommen können, werden gebeten, unter Angabe von Namen, Adresse, Telefonnummer und Geburtsdatum eine E-Mail an die Adresse impfen@kreis-fds.de zu schreiben. Der Eintrag auf der Liste stelle allerdings keine Garantie auf einen spontanen Impftermin dar, sondern diese wird nach Verfügbarkeit des „Spontanimpfstoffs“ abgearbeitet. Daher wird geraten, weiterhin parallel zu versuchen, einen Impftermin über die Hotline oder die Website zu vereinbaren.

Die neuen impfberechtigten Gruppen

Die folgenden weiteren Gruppen sind neben den bisherigen (beispielsweise Personen über 80) zu einer Impfung berechtigt: Personen mit Trisomie 21, Personen mit hohem oder erhöhtem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen, Personen in Institutionen mit einer Demenz oder geistigen Behinderung, Tätige in der ambulanten oder stationären Versorgung von Personen mit Demenz oder geistiger Behinderung, Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege, hauptamtlich in Einrichtungen und aufsuchenden Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe und als Schullehrkräfte/Mitarbeitende an Schulen mit unmittelbarem Kontakt zu Kindern/Schülerinnen und Schülern sowie weiteren zu betreuenden Personen tätig sind, sowie die Auszubildenden und Studierenden, die im Rahmen der Ausbildung in entsprechenden Einrichtungen tätig sind. Damit sind beispielsweise auch Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren, Schulsozialpädagogen und vergleichbares Personal gemeint.