Horb/ Empfingen · Schwangerschaftsabbruch

Ziel: Informieren, nicht werben

Das sogenannte Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche wurde gekippt. Beratungsstellen und eine Gynäkologin äußern sich.

22.07.2022

Von Mara Lucas

Alle Interviewpartner sind sich einig: Der Begriff „Werbeverbot“ ist ein Fehlgriff. Es bezeichnet den Paragraphen 219a StGB, in dem stand, dass für Schwangerschaftsabbrüche nicht geworben werden dürfe. Als Werbung galt schon die Information über Methoden und Risiken des Abbruchs. Ärzte die Informationen veröffentlichten, riskierten eine Geldstrafe oder sogar bis zu zwei Jahren Haft. „Das Wort Wer...

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Erstellt:
22.07.2022, 20:00 Uhr
Lesedauer: ca. 4min 35sec
zuletzt aktualisiert: 22.07.2022, 20:00 Uhr

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