Ein Meter bleibt ein Meter

Zu hohe Stützmauern / Änderung im Bebauungsplan

Im Bebauungsplan „Hinterer Brunnenberg“ habe sich ein kleiner, aber wichtiger Satz geändert, informierte Dornstettens Hauptamtsleiter Oliver Zwecker. Und zwar bei der „Gestaltung von Stützbauwerken“.

16.04.2016

Dornstetten. Gemeint sind damit Mauern im Bebauungsplan „Hinterer Brunnenberg“, der neu und rechtlich eindeutig geregelt werden solle. Laut Geländegestaltungsregel, seien notwendige Auffüllungen und Abgrabungen auf dem Baugrundstück auf „ein erforderliches Maß zu beschränken“ und Geländeverhältnisse auf den Nachbargrundstücken zu berücksichtigen. Bei einer aus topografischen Gründen erforderliche...

67% des Artikels sind noch verdeckt.