Energie

Zuschlag an zwei Unternehmen

Beim Talheimer Energiepark hat die Bundesanstalt jetzt die Nutzungserlaubnis erteilt. Der eine setzt auf Sonne, der andere auf Wind.

04.04.2017

Von Dagmar Stepper

In Talheim könnte in den kommenden Monaten eine Solar- und ein Windpark entstehen. Luftbild: Kuball

In Talheim könnte in den kommenden Monaten eine Solar- und ein Windpark entstehen. Luftbild: Kuball

Wind und Sonne – diese beiden Quellen könnten den Talheimer Energiepark speisen, der in den kommenden Monaten zwischen Talheim und Haiterbach geplant ist. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) besitzt hier ein 14 Hektar großes Gelände, das sie an einen Anbieter für regenerative Energien verpachten wird. In einem monatelangen Auswahlverfahren bekamen aus elf Bewerbern jetzt zwei Unternehmen den Zuschlag.

Nächstes Treffen am 9. Mai

Auf Anfrage der SÜDWEST PRESSE teilt Thorsten Grützner von der Bima-Pressestelle mit, dass sowohl ein Unternehmen aus der Windenergie- als auch ein Unternehmen aus der Fotovoltaikbranche bereits einen Zuschlag erhalten haben. Um welche Firmen es sich handelt, sagt er nicht. Auch Details gibt der Pressesprecher nicht bekannt. Denn: „Das Vorhaben befindet sich noch in einem sehr frühen Stadium.“ Mit dem Bieterzuschlag sei allerdings noch keine Anlage genehmigt. „Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben stellt lediglich die Fläche zur weiteren Prüfung zur Verfügung. Das Baurecht muss erst noch geschaffen werden,
und zwar für beide Akteure“, so Grützner weiter.

Ein erstes gemeinsames Gespräch mit der Stadt Horb, der Bima und den beiden Interessenten fand am 21. März statt. Die Stadt habe darum gebeten, heißt es auf unsere Anfrage hin aus der Horber Pressestelle. Am 9. Mai soll es ein weiteres Treffen geben. Geplant ist, die Projekte noch vor der Sommerpause im Talheimer Ortschaftsrat und im Horber Gemeinderat vorzustellen.

Ob und wann die Anlagen gebaut werden, das ist die Frage längerer Genehmigungsverfahren, die bei Fotovoltaik und Windenergie unterschiedlich sind. Solaranlagen sind im Außenbereich allgemein nicht zulässig. Wie Rolf Kotz von der Horber Pressestelle mitteilt, muss dazu einen Bebauungsplan aufgestellt und der Flächennutzungsplan geändert werden. Das ist Sache der Stadt Horb und des Gemeinderats. „Der Gemeinderat müsste ein entsprechendes Verfahren nach Anhörung des Ortschaftsrates Talheim einleiten“, informiert Kotz. Rund ein Jahr dauere die Bearbeitungszeit für einen Bebauungsplan für Fotovoltaik inklusive der notwendigen Änderungen.

Im Gegensatz zu Solaranlagen, sind Windkraftanlagen im Außenbereich zulässig. Hier hat nicht die Kommune die Hoheit, sondern das Landratsamt. Der Betreiber muss etliche Planungsunterlagen zusammenstellen, die er beim Landratsamt Freudenstadt einreichen muss. „Das dauert schon fast ein Jahr“, berichtet Landratsamtssprecherin Sabine Eisele auf Anfrage. Die Prüfung der Unterlagen durch das Landratsamt dauere im Regelfall nochmals so lange.

Belange des Naturschutzes

Denn die Träger öffentlicher Belange – wie Naturschutzbehörden oder Kommunen – müssen gehört werden. Bei diesen Anhörungen gebe es häufig Einwendungen, die dann geprüft werden müssten. „Wenn beispielsweise eine seltene Fledermaus vermutet wird, gibt es ein weiteres Gutachten“, sagte Eisele und fügte noch hinzu: „Das ist eine sehr komplizierte Materie.“ Bei der Genehmigung Windkraft wird sehr wahrscheinlich auch der Rotmilan eine wichtige Rolle spielen. Denn jüngst wurde in Salzstetten eine geplante Anlage wegen der geschützten Raubvögel abgelehnt, im Rexinger Großen Hau kam das „Aus“ im Jahr 2012.

Die Bürger sollen bei dem ganzen Prozess auf jeden Fall mitgenommen werden, erklärt Rolf Kotz: „Sollte es zu einer entsprechenden Projektentwicklung kommen, ist im Rahmen der Bauleitplanung eine zweiphasige formelle Bürgerbeteiligung erforderlich.“ Eine Infoveranstaltung für die Bürger ist ebenfalls geplant. Laut Bima könnten hier nicht nur Informationen über naturverträgliche Möglichkeiten bei der Aufstellung von Anlagen zur Gewinnung von erneuerbaren Energien und Möglichkeiten über energetische Erlösbeteiligung wie Elektromobilität, sondern oder auch finanzielle Erlösbeteiligung der Bürger und der Gemeinde vorgestellt werden.

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Erstellt:
04.04.2017, 01:00 Uhr
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zuletzt aktualisiert: 04.04.2017, 01:00 Uhr

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