Tagung in Wiesenstetten

Wolf: Diskussion verfängt sich zwischen Abschuss und Zäunen

Wölfe verbreiten sich immer schneller – Interessen und Ängsten der Landwirte steht der strenge Artenschutz entgegen, zeigt eine Tagung in Empfingen.

22.02.2019

Von Frank Wewoda

Tiefsitzende Ängste löst der Anblick eines Wolfs oft nicht nur bei Landwirten aus. Die Art ist nach deutschem Recht streng geschützt.Bild: Ulmer

Tiefsitzende Ängste löst der Anblick eines Wolfs oft nicht nur bei Landwirten aus. Die Art ist nach deutschem Recht streng geschützt.Bild: Ulmer

So richtig zufrieden wirkte am Ende kaum einer der rund 100 Teilnehmer der Tagung des Landesbauernverbands zum Thema „Wolf und Weidetierhaltung“ im Dorfgemeinschaftshaus in Wiesenstetten. Zu groß waren die Widersprüche zwischen dem strengen deutschen und europäischen Artenschutz und den zunehmenden Schäden von Viehhaltern durch Wolfsattacken in Deutschland, zu unüberbrückbar die Differenzen zwischen den wirtschaftlichen Interessen der Landwirte und der derzeitigen politischen Linie beim Umgang mit der stark anwachsenden Zahl der rechtlich äußerst streng geschützten Wölfe.

Die verbreiten sich nach Nord- und Ostdeutschland nun auch in Baden-Württemberg als Lebensraum und Territorium. Davon zeugen nicht nur die Wolfsattacken 2018 bei Bad Wildbad im Kreis Calw mit 44 getöteten Schafen und in Baiersbronn-Huzenbach im Kreis Freudenstadt, bei der ein Wolf zwei Schafe riss.

Direkt vor der Fachtagung in Wiesenstetten meldete das baden-württembergische Umweltministerium, dass ein „großes totes Tier“ auf der Autobahn 6 im Hohenlohekreis eingesammelt wurde, bei dem es sich „wahrscheinlich“ um einen Wolf handelt. Friedrich Noltenius, der als Jäger auch ein ehrenamtlicher Wildtierbeauftragter in Sachsen ist, führt seit 2017 eine Statistik-Datenbank zu Wolfsvorkommen, Sichtungen und Rissereignissen in Deutschland. Er erwähnte den toten Wolf auf der A 6 kurz in seinem Vortrag. Aus dem Publikumwar vereinzelter Beifall zu hören.

Wolf gefährde Naturschutzziele

Noltenius’ meint, der Wolf sei in Deutschland angesichts seiner Verbreitung und einer stark angewachsenen Population als Art längst nicht mehr gefährdet. „Wir müssen bald dazu kommen, diese Art zu regulieren“, forderte Noltenius Politiker zum Handeln auf.

Angesichts der strengen gesetzlichen Regelung in Deutschland, die über europäische Vorgaben hinausgehe, weil sie gar keine Regelungen für Abschüsse zulasse, bleiben Landwirten derzeit nur Zäune und andere Herdenschutzmaßnahmen. „Diese elektrischen Zäune grillen auch Amphibien, Bodenbrüter und Rehkitze bei 6000 Volt“, sagte Noltenius in Wiesenstetten provozierend. So mache der strenge gesetzliche Wolfschutz andere Natur- und Landschaftsschutzziele zunichte. Für die Landwirte sprach Felician Schäfer aus dem Zollernalbkreis, der eine Biolandwirtschaft auf der Schwäbischen Alb mit 60 Mutterkühen betreibt.

Die Empfehlungen von Michael Herdtfelder von der Forstlichen Versuchsanstalt des Landes zum Herdenschutz hielt Schäfer für nicht umsetzbar, etwa das Einrichten von besonders geschützten „Abkalbkoppeln“ für durch den Wolf besonders gefährdete trächtige Mutterkühe und junge Kälber. In Schäfers Betrieb werden Mutterkühe auf weit voneinander entfernten Weiden gehalten – für große, geschützte Anlagen ungeeignet. Dies beschreibt ein allgemeines Dilemma für das durch Realteilung und daraus resultierende kleine Parzellen geprägte sowie hügelige Baden-Württemberg. „Es gibt Flächen, die lassen sich mit zumutbarem Aufwand nicht schützen“, räumte Michael Herdtfelder ein. Allerdings betonte er, dass das Risiko für Rinder- und Pferde, vom Wolf attackiert zu werden, sehr gering sei verglichen mit der Gefahr für Schafe. „Das ist eine der wenigen guten Nachrichten, die ich ihnen heute überbringen kann“, sagte Herdtfelder

In der Podiumsdiskussion äußerten Zuhörer am Ende viele Ängste, vor allem auch über rechtliche Unsicherheiten. Mittel aus dem Entschädigungsfonds (siehe Info-Kasten) des Landes fließen – auf rein freiwilliger Basis – nur, wenn nachgewiesenermaßen ein Wolf die Ursache für Schäden ist. Mehr als allgemeiner Haftpflichtschutz bei Schäden Dritter bleibt kaum, wie Juristin Isabel Küperkoch in ihrem Vortrag darlegte. „Der Versicherungsschutz für eigene Tierwerte und Ertragsausfälle ist nur sehr eingeschränkt möglich“, so Küperkoch. Entsprechende Versicherungen seien auf den Bestand der Herde, etwa bei Seuchen, ausgelegt. Somit bleibe der Wert weniger toter Tiere durch Wolfsattacken meist unter der Selbstbeteiligung.

Forderungen nach neuer Politik

„In Frankreich schießen sie seit 2014 wieder Wölfe“, sagte ein Teilnehmer in der Diskussion. Landwirt Manfred Sauter aus Baiersbronn meinte: „Die Angst der Nutztierhalter ist groß, es muss politisch etwas passieren.“ Es ist die einzige Hoffnung der Landwirte. Doch eine Regelung zum Abschuss der streng geschützten Art liegt politisch in weiter Ferne.

Wolf: Diskussion verfängt sich zwischen Abschuss und Zäunen
Wolf: Diskussion verfängt sich zwischen Abschuss und Zäunen

Entschädigung bei Wolfsattacken und Landeszuschüsse für Herdenschutz

Durch Wolfsattacken geschädigte Nutztierhalter in Baden-Württemberg können seit Mai 2018 Zahlungen aus einem Entschädigungsfonds des Landes erhalten. Das Umweltministerium schreibt dazu: „Falls ein Wolf ein Nutztier tötet oder so schwer verletzt, dass dieses getötet werden muss, wirdderSchaden schnell und unbürokratisch zu 100 Prozent über den ,Ausgleichsfonds Wolf’erstattet.“Dieser speist sich unter anderem aus Mitteln der Naturschutzverbände. Die Ausgleichszahlungen an Viehhalter gelten für Nutztiere wie Schafe, Ziegen, Gehegewild, Rinder, Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel sowie Blinden-, Jagd- und Rettungshunde.

Schaf- und Ziegenhalter in Baden-Württemberg haben ab Mai dieses Jahres zum Schutz ihrer Herden allerdings verpflichtend einen Schutzzaun mit mindestens 90 Zentimeter Höhe zu installieren, um Anspruch auf Entschädigung zu haben. Empfohlen wird eine Höhe von 120 Zentimetern. Die Bestimmungen sind zusammengefasst in der so genannten „Förderkulisse Wolfsprävention“. Ihr zufolge übernimmt das Land 90 Prozent der Kosten, die Schaf-, Ziegen- und Gehegewildhalthaltern bei der Anschaffung von Weidezäunen und anderen Herdenschutzmaßnahmen entstehen. Auch der Einsatz von Herdenschutzhunden wird gefördert.

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Erstellt:
22.02.2019, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 3min 27sec
zuletzt aktualisiert: 22.02.2019, 01:00 Uhr

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