Legal, illegal – alles egal?

Zwischen Verkehrsverein und Bootsverleih prangt ein neues Graffiti – ohne Genehmigung

Die graue Wand vor der Türe des Verkehrsvereins war Geschäftsführerin Gabriele Eberle schon lange ein Dorn im Auge. Als sich die Sprüher von der „ADHS“-Crew dort ein illegales Denkmal setzten, entschied Eberle, es übermalen zu lassen. Doch das neue Bild entstand ohne die nötige Genehmigung.

01.04.2016

Von Lorenzo Zimmer

Seit dem Osterwochenende ziert die Wand zwischen Verkehrsverein und Bootsverleih dieses Bild eines Neckaridylls. Doch es wurde ohne Genehmigung der Stadt vom Bürger- und Verkehrsverein in Auftrag gegeben – und liegt gerade noch im Geltungsbereich der strengen Stadtbildsatzung für die Kernstadt.Bild: Metz

Seit dem Osterwochenende ziert die Wand zwischen Verkehrsverein und Bootsverleih dieses Bild eines Neckaridylls. Doch es wurde ohne Genehmigung der Stadt vom Bürger- und Verkehrsverein in Auftrag gegeben – und liegt gerade noch im Geltungsbereich der strengen Stadtbildsatzung für die Kernstadt.Bild: Metz

Tübingen. Seit Ostersamstag, 26. März, ziert den Brückenkopf ein neues Graffiti. Wo vorher der illegal gesprühte Schriftzug „ADHS“ der in Tübingen sehr aktiven, gleichnamigen Sprühergruppe prangte, ist jetzt ein Neckaridyll mit Stocherkahn und Bäumen zu sehen. Eine Auftragsarbeit der Sprüher von „The Art Styler Krew“ („Task“). Sie gründeten kürzlich ein Unternehmen, trugen sich im Handwerksregister ein, bieten legal Verschönerungen aus der Sprühdose an Außenfassaden, Hauswänden und im Innenbereich an.

Beauftragt wurden sie kurz vor Ostern vom Bürger- und Verkehrsverein (BVV), der dieses Jahr seinen 125. Geburtstag feiert. „Wir hatten die Idee schon länger, diese graue Wand irgendwie zu verschönern“, sagt BVV-Geschäftsführerin Gabriele Eberle. Doch Versuche, dafür von der Stadt eine Genehmigung zu erhalten, um die Wand legal besprühen oder bemalen zu lassen, verliefen vor einigen Jahren im Sand.

Dann waren die gekommen, die sich um Satzungen und Genehmigungen nicht scheren, und besprühten die Wand nach ihrem Belieben. „Die Wand sah schon immer sehr traurig aus, aber als dann dieser aggressive und potthässliche ADHS-Schriftzug drangekommen war, dachten wir uns: Jetzt können wir es machen“, so Eberle weiter. Gemeinsam mit ihrer Mitarbeiterin und Expertin für Werbung Barbara Honner entwarf sie ein Motiv. „Es sollte zum Thema Tourismus passen und auch ein bisschen für das schöne Tübingen stehen“, sagt Eberle. So entstand die Vorlage mit Neckar und Stocherkahn. Eberle gab den Auftrag an die Handwerker von „Task“, um das Bild an die Wand zu bringen.

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Wie gefällt Ihnen die Wand an der Eberhardsbrücke beim Bürger- und Verkehrsverein besser?

43 %
mit Neckaridyll-Graffiti
47 %
mit ADHS-Sprüherei
10 %
nackt und unbemalt
1327 abgegebene Stimmen
Doch das tat sie, ohne die Stadt noch einmal nach einer Genehmigung zu fragen. Die wäre aber nötig gewesen: „Diese Wand am Kopf der Brücke liegt im Geltungsbereich der Stadtbildsatzung“, weiß Reiner Weberruß vom Baurechtsamt. Diese Satzung regelt die gestalterischen Vorgaben der Stadt im Bereich der historischen Altstadt. „Ab einer Fläche von einem Quadratmeter ist ein solches Bild baugenehmigungspflichtig“, so der Baurechtsexperte weiter. Außerdem sei zu prüfen gewesen, ob es sich bei dem Bild um eine Werbefläche handeln könnte: „Bei einem Bild eines Stocherkahns direkt neben dem Bootsverleih würde ich das intuitiv bejahen.“ Selbst unter einer Fläche von einem Quadratmeter bestünde bei einer Werbefläche eine Anzeigepflicht bei der Stadtverwaltung.

Für die Genehmigungspflicht sei außerdem wichtig, ob das Bild die Wand langfristig zieren soll. „Ab einem halben Jahr gehen wir immer davon aus, dass es sich um etwas Dauerhaftes handelt“, so Weberruß weiter. Das Bild soll nach Angaben des BVV bei einer Jubiläumsfeier am 7. Mai offiziell vorgestellt werden und auch danach an der Wand bleiben: „Wir finden es durchaus gelungen und sind mit der Arbeit der jungen Leute sehr zufrieden“, so Eberle.

Um Vandalismus und damit seine Zuständigkeit handelt es sich bei der Auftragsarbeit aus Sicht vom Leiter der Fachabteilung Ordnung und Gewerbe Rainer Kaltenmark nicht: „Ich denke, man muss die ganze Sache pragmatisch betrachten. So weit ich sehen kann, hat man aus der Not eine Tugend gemacht.“ Besonders im Hinblick auf die starke Zunahme illegaler Grafitti, deren Entfernung viel Geld kostet, hält er die Maßnahme des BVV für „in Ordnung“.

Ähnlich sieht das Baubürgermeister Cord Soehlke. Er findet den neuen Zustand „eindeutig besser als vorher. Trotzdem wäre es schön gewesen, wenn man uns gefragt hätte“, so der Baubürgermeister. Ob es dann zu einer Genehmigung gekommen wäre, konnte er gestern Abend nicht sagen: „Wir müssen ja auch auf die Gleichbehandlung achten“, so Soehlke weiter. Im konkreten Fall handelt es sich seiner Meinung nach um einen baurechtlichen Grenzfall, den er jetzt mit dem nötigen Augenmaß angehen will: „Ich bin nicht nur beglückt, denn es ist schon recht groß und bunt.“ Soehlke will nun das Gespräch mit Eberle vom BVV suchen: „Ich werde es sicher nicht morgen in einer übereilten Aktion überstreichen lassen.“

So sah die Wand vorher aus: Illegal besprüht in Gelb und Schwarz von der Graffiti-Crew „ADHS“.Bild: Verkehrsverein

So sah die Wand vorher aus: Illegal besprüht in Gelb und Schwarz von der Graffiti-Crew „ADHS“.Bild: Verkehrsverein

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Erstellt:
01.04.2016, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 57sec
zuletzt aktualisiert: 01.04.2016, 01:00 Uhr

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