Rottweil/Horb · Justiz

Bleibt es bei der Haftstrafe? 40-Jährige geht in Berufung

Nach mehreren Verurteilungen wegen Betrugs, schickte das Amtsgericht Freudenstadt eine Mutter in Haft. Die 40-Jährige legte Berufung ein.

17.04.2024

Von Cornelia Addicks

Eine gebürtige Horberin legte im Juni 2022 Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Freudenstadt ein. Damals war die dreifache Mutter wegen neun gewerbsmäßigen Betrugsfällen zu 16 und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Derzeit läuft das Verfahren vor der 11. Kleinen Strafkammer am Landgericht Rottweil. Einschlägige Vorstrafen Zwischen April 2019 und Juli 2021 hatte die 40 Jahre alte Frau bei ...

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Erstellt:
17.04.2024, 18:43 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 22sec
zuletzt aktualisiert: 17.04.2024, 18:43 Uhr

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