Ein Fahrverbot, das keines ist

Die neue Beschilderung am Kegelhofkreisel sorgt für Verwirrung

Darf man – oder darf man nicht? Am frisch gebauten Kreisverkehr an der Einmündung zur Altheimer Straße sind sich Autofahrer nicht mehr so ganz sicher, ob man hier immer noch fahren darf. Ein Leser hat die SÜDWEST PRESSE-Redaktion auf die mysteriösen „Durchfahrt Verboten“-Schilder aufmerksam gemacht. Zwar sagt die Stadtverwaltung „Man darf“ – doch die Verwirrung bleibt.

10.02.2016

Von Benjamin Breitmaier

Wenn man an den Kreisverkehr der Kegelhofkreuzung fährt, könnte man meinen, dass die Einfahrt zur Altheimer Straße verboten ist. Privatbild

Wenn man an den Kreisverkehr der Kegelhofkreuzung fährt, könnte man meinen, dass die Einfahrt zur Altheimer Straße verboten ist. Privatbild

Horb. Anwohner der Altheimer Straße sind schon seit Jahren genervt vom Verkehrsaufkommen vor ihrer Haustüre. Oft geben sogar Lkw-Fahrer einen feuchten Furz auf das Durchfahrtsverbot für Brummis. Obwohl hier eigentlich an Sonntagen kein Durchkommen sein könnte, nehmen es die Verkehrsteilnehmer nicht wirklich genau mit der Beschilderung. Kommt jetzt also der Dampfhammer? Ein absolutes Durchfahrtverbot für Kraftfahrzeuge? Wenn man den beiden neuen Schildern am frisch gebauten Kreisel Glauben schenkt, dann könnte man meinen, dass die Verkehrsbehörde nun die Faxen dicke hat und die Altheimer Straße als Nadelöhr geschlossen wird.

Der Rexinger Leser Mario Kamphoff schickte der SÜDWEST PRESSE-Redaktion eine E-Mail, in der er auf die Beschilderung aufmerksam macht. Kamphoff wörtlich zu den „Durchfahrt Verboten“-Schildern: „Man könnte meinen, es hat sich der Fehlerteufel eingeschlichen. Aber dann gleich aus beiden Fahrtrichtungen kommend? Wurden hier schon Horber Träume oder Wunschdenken erfüllt?“ Noch ist kein Jubel aus den Häusern der Anwohner zu hören. Deshalb schickt Kamphoff eine Forderung hinterher: „Ich würde sagen, die Träumerei ist vorbei. Es wird Zeit, das eine korrekte Ausschilderung erfolgt.“

Was genau hat es mit dem irreführenden Fahrverbot auf sich? Aus dem Horber Rathaus, dessen Verkehrsbehörde die Schilder in Auftrag gegeben hat, ist man sich auch nicht so ganz sicher. Man versucht sich an einer Erklärung: „Es handelt sich um sogenannte Vorwegweiser, die den Verkehrsteilnehmern frühzeitig die Ziele vermitteln soll“, so die offizielle Erklärung. Die Schilder sollen quasi schon vorab informieren, dass hier eine Verbotsregelung gilt. Diese wird dann aber erst an der Einmündung zur Altheimer Straße geklärt. Sie lautet weiterhin: Sonntagsfahrverbot für alle, Lkw-Fahrverbot immer.

Auch denkt man in der Stadtverwaltung in Zukunft nicht über ein Fahrverbot nach: „Der Quell- und Zielverkehr kann weiterhin die Altheimer Straße nutzen“, so der Wortlaut einer Stellungnahme. Derzeit wird noch geprüft, ob die Schilder nicht doch etwas irreführend sind. Sollten sie deshalb ausgetauscht werden müssen, darf das Land Baden-Württemberg ein hübsches Sümmchen berappen. Die Anwohner der Altheimer Straße haben sich jedenfalls zu früh gefreut, wobei die neue Beschilderung vielleicht doch den ein oder anderen Autofahrer in eine andere Richtung treibt.

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Erstellt:
10.02.2016, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 06sec
zuletzt aktualisiert: 10.02.2016, 01:00 Uhr

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