Vogelschutz

Leinenpflicht für Hunde

Das Landratsamt hat zwei Begehungsverbote erlassen.

25.03.2017

Von rum

Zum Schutz seltener Vögel dürfen vom 1. April bis 15. Juli bestimmte Gebiete weder betreten, noch befahren werden. Hunde müssen an der kurzen Leine geführt werden. Das hat das Landratsamt Tübingen angeordnet und per Pressemeldung mitgeteilt. Es handelt sich um ein rund 240 Hektar großes Gebiet zwischen dem Heuberg und der K6938, die von Rottenburg nach Wendelsheim führt sowie um eine rund 125 Hektar große Fläche entlang der L372 zwischen Wurmlingen und Rottenburg und dem Baggersee Bischoff. Dort leben Grauammern, Kiebitze und Rebhühner, allesamt störungsempfindliche Bodenbrüter, die ihre Nester verlassen, sobald sich Reiter, Hunde, Radfahrer oder Spaziergänger nähern. Häufige Störungen führen laut Landratsamt zur Aufgabe der Brut. Die Verfügung des
Amtes sowie eine Übersichtskarte ist unter www.kreis-tuebingen.de zu finden.

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Erstellt:
25.03.2017, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 23sec
zuletzt aktualisiert: 25.03.2017, 01:00 Uhr

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