Justiz

Mehrfach-Betrügerin muss ins Gefängnis

Das Berufungsverfahren gegen die 40-Jährige endete mit reduzierten Strafen. Bewährung gewährte das Gericht nicht.

02.05.2024

Von Cornelia Addicks

Keine Bewährungschance mehr erhält eine 40-Jährige, die wegen neun Betrugsfällen erst vor dem Amtsgericht Freudenstadt und nun vor der Berufungskammer am Landgericht stand. Allerdings wurden die beiden Strafen reduziert; von 16 auf 12 und von 10 auf 3 Monate. Die Staatsanwältin hatte darauf plädiert, die Berufung zu verwerfen, da das Freudenstädter Urteil vom Juni 2022 „rechtsfehlerfrei“ gewesen ...

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Erstellt:
02.05.2024, 19:10 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 58sec
zuletzt aktualisiert: 02.05.2024, 19:10 Uhr

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