Fünf Tübinger Kinder und Jugendliche verletzt

Vier Meter hohe Spielplatzbrücke brach unter fünfzehn Pfadfindern zusammen

Fünf Tübinger Pfadfinder wurden am Sonntagmittag verletzt, als auf einem Aktivspielplatz in Steinenbronn (Kreis Böblingen) eine Holzbrücke zusammenbrach. Laut Polizei hatten sich fünfzehn Kinder und Jugendliche trotz Verbots und Absperrung auf die hölzerne Spielplatzbrücke gestellt.

03.05.2016

Von hz

Symbolbild: © Felix Abraham - Fotolia.com

Symbolbild: © Felix Abraham - Fotolia.com

Steinenbronn/Tübingen. Die Tübinger waren seit Freitag im Lager der befreundeten Steinenbronner Pfadfinder einquartiert. Deren Stammesführer Bastian Meyer hatte die Tübinger darauf hingewiesen, dass sie den Spielplatz nicht benutzen dürfen, so Meyer gegenüber dem TAGBLATT. Als die Tübinger am 1. Mai zum Abschluss des Wochenendes dennoch auf der Spielplatzbrücke für ein Gruppenfoto posierten, brach die Konstruktion zusammen und die Pfadfinder stürzten fast vier Meter in die Tiefe. Eine Zwölfjährige und ein Fünfzehnjähriger erlitten schwere, eine Elfjährige, ein Fünfzehnjähriger und eine Sechzehnjährige leichte Verletzungen.

Rettungskräfte, die mit einem Notarztfahrzeug und vier Rettungswagen anrückten, versorgten die Verletzten und brachten sie in umliegende Krankenhäuser. Einige Pfadfinder standen laut Polizei unter Schock, konnten aber nach ambulanter Behandlung nach Hause entlassen oder ihren Eltern übergeben werden. Die Polizei Waldenbuch sperrte die Unfallstelle und ermittelt zum genauen Unglückshergang.

Weder Polizei noch die zuständige Stuttgarter Staatsanwaltschaft macht Angaben über die genaueren Umstände oder die zuständigen Betreuer der Pfadfindergruppe. Auch die Tübinger Pfadfinder waren bislang nicht zu einer Stellungnahme bereit.

Bei der Stuttgarter Staatsanwaltschaft liegt der Fall noch nicht vor, die Waldenbucher Polizei müsse erst noch alle Fakten zusammentragen, so Staatsanwalt Jan Holzner. Er gehe jedoch davon aus, dass seine Behörde von Amts wegen ermitteln müsse. Dabei könnte es dann um fahrlässige Körperverletzung durch unterlassene Aufsichtspflicht gehen.

Der Aktivspielplatz in Steinenbronn wird von einem Förderverein betrieben, der das Gelände von der Gemeinde Steinenbronn gepachtet hat und einen Teil davon den Steinenenbronner Pfadfindern zur Verfügung stellt, so die Polizei auf Nachfrage. Der Spielplatzbereich sei klar abgesperrt gewesen und es sei ausdrücklich ein Betretungsverbot ausgesprochen worden, bestätigte eine Polizeisprecherin am Mittwoch.

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Erstellt:
03.05.2016, 18:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 52sec
zuletzt aktualisiert: 03.05.2016, 18:00 Uhr

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