Kriminalität

War es versuchter Mord?

Gestern begann am Landgericht Rottweil das Sicherungsverfahren gegen einen 37-jährigen Horber, der am 1. März 2016 im Bahnhof und im Kaufland auf einen ehemaligen Freund eingestochen hatte.

25.10.2016

Von Cornelia Addicks

Ein 37-jähriger Horber hat am 1. März 2106 einen Bekannten mit einem Messer angegriffen. Der Verletzte wurde damals mit dem Hubschrauber in die Klinik geflogen. Archivbild: Breitmaier

Ein 37-jähriger Horber hat am 1. März 2106 einen Bekannten mit einem Messer angegriffen. Der Verletzte wurde damals mit dem Hubschrauber in die Klinik geflogen. Archivbild: Breitmaier

Im Aushang an der Tafel vor dem Schwurgerichtssaal steht noch „versuchter Totschlag“. Doch der Staatsanwalt sprach in seiner nur drei Minuten langen Anklage vom „Versuch, einen Menschen heimtückisch mit einem gefährlichen Werkzeug zu töten“, von „versuchtem Mord und gefährlicher Körperversetzung“. Im Zustand der Schuldunfähigkeit – der Beschuldigte leidet an paranoider halluzinatorischer Schizophrenie – habe der 37-Jährige „alles Erforderliche getan, damit sein nur fünf Monate älteres Opfer stirbt“, so der Staatsanwalt.

Das bei der Attacke benutzte Messer hat eine Klingenlänge von 12,5 Zentimeter, ist spitz, einseitig geschärft und 2,1 Zentimeter breit. Der erste Stich erfolgte im Bereich des Bahnhofs. Der Verletzte flüchtete, „rannte um sein Leben“, wie er es einmal ausgedrückt hatte. Der Angreifer warf das Messer nach ihm, verfehlte ihn aber. Im Eingangsbereich des Kauflands, wo der Angegriffene um Hilfe rief, trafen ihn drei weitere Stiche in den Bauch: Leber, Milz, Därme verletzt, starker Blutverlust.

Während der gesamten Befragung des Beschuldigten war die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Dies sei „förderlich für den psychischen Zustand des Probanden“, wie einer der beiden Sachverständigen sagte.

Als erster Zeuge wurde der Geschädigte angehört. Die beiden waren gemeinsam in den Kindergarten und die Grundschule gegangen, erst in der Pubertät trennten sich ihre Wege. „Er hat damals so komische Zeug geredet, sich so aufgeführt“, erinnert sich der Zeuge. „Ich habe den Kontakt abgebrochen, er hat ihn immer wieder gesucht“. Am Morgen des 1. März, einem Dienstag, hatte ihn seine Mutter aus dem Teilort nach Horb gefahren, wo er einen 1-Euro-Job innehatte. In der Stadt traf er den Vater seines früheren Freundes und unterhielt sich kurz mit ihm. Dann kam der Beschuldigte dazu. Er habe ihn „angepflaumt“, ihm vorgeworfen, „in seinem Kopf herumzuspuken und ihn noch verrückter zu machen“. Der Vater riet dem Sohn, er solle „D‘ Gosch halte“, erinnert sich der Zeuge. Er habe den anderen stehen gelassen und sich auf den Weg zur Arbeitsstelle gemacht. Doch der Beschuldigte sei auch dort aufgetaucht und habe weiter gepöbelt. Die vom Zeugen hinzugerufene Polizei habe ihn aber nicht mehr angetroffen.

Nach der Arbeit, zwischen 12 und ein Uhr mittags, habe er die Geldbombe zur Sparkasse gebracht und dann im Café Haag etwas getrunken. Um 14 Uhr besorgte er sich dann eine Monatskarte, dann habe er plötzlich Blut am Bauch bemerkt. Von der Zeit nach den Stichen im Kaufland sei „alles weg“, sagte der Geschädigte und berichtete über die immer noch andauernden Folgen der Tat, zu denen auch ein Schlaganfall gezählt habe. Bereitwillig zeigte er den Prozessbeteiligten die große OP-Narbe und die darum herum verteilten Stichnarben. Ja, Schlafstörungen habe er; nein, Angst eigentlich keine. Er ist auch jetzt, acht Monate später, noch arbeitsunfähig geschrieben.

Auch die 72-jährige Mutter des Geschädigten war als Zeugin geladen. Sie bestätigte größtenteils die Angaben ihres Sohnes. Von dem Anruf des Beschuldigten bei ihr, ein paar Tage vor der Tat, hatte sie dem Sohn nicht berichtet. Der ehemalige Freund soll damals gedroht haben: „Dein Sohn ist mein nächstes Opfer“. Sie habe sich nichts weiter dabei gedacht. Ja, früher sei der Beschuldigte nett gewesen, doch dann sei er „ein bissle hochtrabend“ geworden und sie habe ihm vor vielen Jahren ein Hausverbot ausgesprochen.

Sechs Polizeibeamte berichteten über ihre Beiträge zu den Ermittlungen in dem Fall. Von „einer 3,5 Meter langen Blutspur“ war die Rede, von dem Utensilienkoffer des Notarztes, der in der Eile stehen geblieben war, und von den Alkoholtests. Hier stellt sich ein großes Rätsel: Wie war es dem Geschädigten möglich, in der kurzen Zeit zwischen Job und Überfall auf eine Alkoholblutkonzentration von 2,24 Promille zu gelangen? Sollte da doch noch Restalkohol im Spiel gewesen sein? Der Angreifer hingegen war zur Tatzeit vollkommen nüchtern.

Im Laufe des Prozesses am gestrigen Montag befragt dieser jeden Zeugen, ersucht um die Bestätigung, dass er eigentlich ein netter, sozialer Kerl gewesen sei. Bis „die“ versucht hätten, ihn „zum Schamanen, zum Magier“ zu machen, indem sie ihm „Bilsenkraut, Tollkirsche und Fliegenpilze zukommen lassen“ hätten. Dies hätte sein ganzes Weltbild verändert. Vom Geschädigten wollte er wissen, ob er je an schwarzen Messen teilgenommen habe. Und ja, es täte ihm Leid: „Schade, dass wir hier sitzen. Aber wo ich bin, ist es auch nicht besonders lustig“, meinte er in Bezug auf die Einrichtung am Bodensee, wo er seit der Tat vorläufig untergebracht ist.

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Erstellt:
25.10.2016, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 3min 18sec
zuletzt aktualisiert: 25.10.2016, 01:00 Uhr

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