Tübingen · Ammertalbahn

Landrat soll Strafzahlungen verhängen

Das Landesverkehrsministerium hat die Vorwürfe von Landrat Joachim Walter zur Ammertalbahn (wir berichteten) zurückgewiesen. Amtschef Uwe Lahl meinte: „Landrat Walter sollte bitte etwas abrüsten.

29.05.2020

Von vor

Wir müssen bei der Fahrgastentschädigung objektive Maßstäbe anlegen. Dies haben wir auf Basis der Pünktlichkeit und der Zugausfälle für das Gesamtjahr 2019 getan. Da war die Ammertalbahn – bei allen Problemen im Herbst 2019 – leider nicht dabei.“

Vor allem sei das Land nicht Besteller der Züge und Vertragspartner der DB, sondern der Zweckverband Ammertalbahn. „Daher kann das Land schon aus rechtlichen Gründen im Ammertal keine Entschädigung zahlen. Somit muss und kann der Zweckverband mit Landrat Walter als Vorsitzendem selbst aktiv werden.“ Das Land finanziere Entschädigungen aus Strafzahlungen der Bahnunternehmen für schlechte Leistungen. „Eben dies kann der Zweckverband Ammertalbahn ja ebenfalls tun.“ Lahl spielt den Ball zurück: „Es war schon auffällig, dass die Probleme so konzentriert auf der Linie Herrenberg – Tübingen – Reutlingen – Bad Urach aufgetreten sind. Es könnte auch daran liegen, dass die DB im Ammertal und auf der Ermstalbahn nicht so hohe Strafzahlungen leisten muss wie in den Verträgen des Landes.“

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Erstellt:
29.05.2020, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 31sec
zuletzt aktualisiert: 29.05.2020, 01:00 Uhr

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