Dettenhausen

Anklage wegen versuchten Mordes an Lebensgefährtin

Anfang Januar soll ein Mann in Dettenhausen seine Partnerin mit erheblicher Gewalt geschlagen und gewürgt haben. Seither sitzt er in Untersuchungshaft. Nun wirft ihm eine Anklage versuchten Mord vor.

21.03.2024

Von job

Gleich neben dem Gerichtsgebäude sitzen in Tübingen Untersuchungshäftlinge ein. Bild: Jonas Bleeser

Gleich neben dem Gerichtsgebäude sitzen in Tübingen Untersuchungshäftlinge ein. Bild: Jonas Bleeser

Am 2. Januar war es in Dettenhausen zu einem größeren Polizeieinsatz gekommen: Eine Frau hatte die Polizei alarmiert, weil ihr ehemaliger Partner sie im Streit verletzt hatte. Da er als sehr aggressiv beschrieben wurde, waren mehrere Streifen angerückt. Auch ein Polizeihund kam zum Einsatz. Der mutmaßliche Angreifer weigerte sich trotz Aufforderung der Polizei, aus dem Haus heraus zu kommen. Schließlich drangen die Beamten in die Wohnung ein und nahmen den Mann fest. Der widersetzte sich laut damaligen Polizeiangaben und wurde bei der Festnahme vom Polizeihund gebissen. Anschließend kam er in Untersuchungshaft.

Zunächst wurde wegen gefährlicher Körperverletzung gegen den 44-Jährigen ermittelt. In der am Donnerstag erhobenen Anklage zum Tübinger Schwurgericht legt die Staatsanwaltschaft ihm nun aber den Versuch zur Last, seine damalige Lebensgefährtin zu töten: Sie hatte ihm gesagt, dass sie sich von ihm trennen wollte. Daraufhin soll der stark betrunkene Mann sie mit erheblicher Gewalt angegriffen haben.

Die Ermittler gehen davon aus, dass er sein Opfer mit Tötungsvorsatz und massiver Gewalt gewürgt und mit heftigen Schlägen attackiert hat. Die Frau, die erhebliche Verletzungen am Kopf- und im Gesicht erlitt, konnte schließlich aus der Wohnung flüchten und mit ihrem Auto davonfahren. Anschließend alarmierte sie die Polizei.

Da es dem Angeschuldigten bei der Tat darum gegangen sein soll zu verhindern, dass sich die Frau von ihm abwendete, habe er „mithin aus einem Besitzwillen heraus versucht“, sie zu töten. Deshalb geht die Staatsanwaltschaft „nach sehr zügigen Ermittlungen“ davon aus, dass der 44-Jährige aus niedrigen Beweggründen handelte, was eines der im Gesetz festgelegten Mordmerkmale ist. job

 



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Erstellt:
21.03.2024, 10:33 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 49sec
zuletzt aktualisiert: 21.03.2024, 10:33 Uhr

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