Tübingen

Urteil nach Mord an Ex-Freundin: Schwurgericht verhängt lebenslange Haft

Wegen Mordes an seiner Expartnerin in einer Tübinger Flüchtlingsunterkunft muss ein 45-jähriger Ukrainer mindestens 15 Jahre ins Gefängnis.

09.04.2024

Von Dorothee Hermann

Weil er seine Expartnerin aus niedrigen Beweggründen getötet hat, verurteilte das Schwurgericht Tübingen einen 45-jährigen Ukrainer am Dienstag wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe. Der Mann muss mindestens 15 Jahre im Gefängnis bleiben, bevor eine Freilassung geprüft werden kann. Ob der Mann die Gerichtsentscheidung anficht, war am Dienstag noch offen. Am frühen Nachmittag des 24. Septe...

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Erstellt:
09.04.2024, 17:30 Uhr
Lesedauer: ca. 3min 15sec
zuletzt aktualisiert: 09.04.2024, 17:30 Uhr

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