Tübingen

Bonbonpflicht

Seit dem 1. Januar gilt die Kassenbon-Pflicht in Deutschland („Jede Brezel braucht den Nachweis“, 8. Januar).

11.01.2020

Von Wolfgang Jacobi

Die vielfach kritisierten Kassenbons sind doch zu etwas nutze: Man kann sie sammeln und bei der nächsten Einkommensteuererklärung als Werbungskosten absetzen. Auch wenn das kaum Aussicht auf Erfolg hat, so macht es immerhin Arbeit. Angeblich mögen die Leut‘ auf dem Finanzamt keine Belege mehr. In Wahrheit lautet die Devise der Bureaukretins: Mehr Bürokratie wagen! Auf alle Fälle schafft man auf diese Weise Arbeitsplätze. Und genau das ist vielleicht der heimliche Zweck: Eine reine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme! Damit wieder ein paar von der Straße weg sind.

Praktizierter Umweltschutz geht anders. Wer Papiermüll vermeiden will, könnte das passende Kleingeld bereithalten (Kopfrechnen hilft) und auf die Verkaufstheke legen, bevor die Kasse geöffnet wird. Man muss aber zutiefst davon überzeugt sein, dass es dabei ausschließlich um Papierverschwendungsvermeidung und Energiesparen geht.

Auf jeden Fall bietet so eine Quittung neue Informationen. Seither kenne ich den Namen meiner Lieblings-Bäckereifachverkäuferin Hannelore.

Der Gesetzgeber ist mit der Bonpflicht auf halbem Wege stehen geblieben. Eine Bonbonpflicht – das wär‘s gewesen! Wo sind die Lobbyisten, wenn man sie braucht?

Die Praxisgebühr hat acht Jahre lang genervt. Vielleicht kriegen wir die Bonpflicht etwas schneller weg.

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Erstellt:
11.01.2020, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 35sec
zuletzt aktualisiert: 11.01.2020, 01:00 Uhr

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