Reutlingen
Brandstifter ist nicht schuldfähig
Beim Brand in einer Kellerwohnung war in der Nacht auf den 31. Dezember 2023 ein Schaden von etwa 75 000 Euro entstanden.
Der 25-jährige Bewohner, der als Brandstifter ermittelt worden war, soll nach sachverständiger Begutachtung bei der Tat nicht in der Lage gewesen sein, sein Unrecht einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln. Der Beschuldigte kam nach der Tat zunächst in Untersuchungshaft. Nach dem vorläufigen Ergebnis der Begutachtung und der mutmaßlich vorliegenden Schuldunfähigkeit wurde nun jedoch vor dem Hauptverfahren gegen ihn die einstweilige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet, meldet die Staatsanwaltschaft Tübingen.