Tübingen

Damals umstritten

„Vergessene Zeitenwende“, Übrigens vom 17.04.2024 von Philipp Koebnik.

26.04.2024

Von Jens Rüggeberg, Tübingen

Philipp Koebnik hat recht: Der Nato-Angriffskrieg auf Jugoslawien war völkerrechtswidrig. Altkanzler Schröder hat das inzwischen auch zugegeben. Aber es gab eine Vorgeschichte:

1989 wurde Namibia unabhängig. Eine verfassungsgebende Versammlung sollte gewählt werden. In der mündlichen Prüfung zum Ersten juristischen Staatsexamen fragte mich der Prüfer im öffentlichen Recht, Professor Graf Vitzthum, ob ich es für verfassungsgemäß hielte, wenn deutsche Uniformierte mit Blauhelm zwecks Wahlüberwachung dorthin entsandt würden. Das war damals höchst umstritten. Ich verneinte die Frage. Zwar wäre ein solcher Einsatz sinnvoll, aber nicht vom Wortlaut der Verfassung gedeckt. Wenn man jetzt einen Blauhelmeinsatz beschließe, bestünde die Gefahr, dass man sich das nächste Mal noch weiter vom Grundgesetz entferne, zum Beispiel durch die Entsendung bewaffneter Kräfte. Letztendlich wurden dann Angehörige des Bundesgrenzschutzes nach Namibia geschickt. Das war vor 35 Jahren.

Und heute? Die Bundeswehr operiert weltweit, und man will Russland besiegen. Waffenlieferungen in Kriegsgebiete? Kein Problem mehr. Fern die Zeiten, da ein konservativer Völkerrechtler Blauhelmeinsätze für diskussionswürdig hielt.

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Erstellt:
26.04.2024, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 31sec
zuletzt aktualisiert: 26.04.2024, 01:00 Uhr

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