Reformergebnisse

Die Angehörigen erhalten am wenigsten

Wie die Krankenkassen nun die Pflegestufen feststellen.

09.03.2018

Von Claudia Jochen

Seit 1. Januar 2017 ist das Zweite Pflegestärkungsgesetz in Kraft. Mit dem neuen Gesetz erfolgte eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung: Künftig bemisst sich die Einstufung der Pflegebedürftigkeit an der Selbstständigkeit eines Menschen. Im Mittelpunkt des Gutachtens steht dabei die Frage, wie eigenständig der Versicherte seinen Alltag bewältigen kann. Was kann er und was kann er nicht m...

86% des Artikels sind noch verdeckt.

Sie wollen kostenpflichtige Inhalte nutzen.

Wählen Sie eines
unserer Angebote.


Nutzen Sie Ihr
bestehendes Abonnement.



Benötigen Sie Hilfe? Haben Sie Fragen zu Ihrem Abonnement oder wollen Sie uns Ihre Anregungen mitteilen? Kontaktieren Sie uns!

E-Mail an vertrieb@tagblatt.de oder
Telefon +49 7071 934-222

Zum Artikel

Erstellt:
09.03.2018, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 14sec
zuletzt aktualisiert: 09.03.2018, 01:00 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen

Newsletter Recht und Unrecht
Sie interessieren sich für Berichte aus den Gerichten, für die Arbeit der Ermittler und dafür, was erlaubt und was verboten ist? Dann abonnieren Sie gratis unseren Newsletter Recht und Unrecht!