Tübingen

Fehlkonstruktionen

„Dunkelradler, eine immer noch unterschätzte Gefahr“ – auch damit befasste sich Gernot Stegert im „Übrigens“ vom 28. Dezember.

08.01.2020

Von Carsten Spanheimer, Tübingen

Gewiss ist es zu wünschen, dass Fahrzeuge, und damit auch Fahrräder, nachts beleuchtet herumfahren. Jedoch ist es nicht alleine damit getan, nur das Vorhandensein einer Beleuchtung anzumahnen, es geht auch um die Qualität der Beleuchtung. Autofahrer haben die Möglichkeit, zwischen Fern- und Abblendlicht zu wechseln, und es ist vorgeschrieben, dass rechtzeitig abgeblendet werden soll, um entgegenkommende Verkehrsteilnehmer nicht zu blenden. Für Radfahrer gibt es eine entsprechende Vorschrift (§67 StVZO): Die Scheinwerfer sollen so eingestellt sein, dass sie nicht blenden. Kaum jemand hält sich noch daran, und das ist umso schlimmer, als dass Fahrradscheinwerfer heutzutage viel heller sind als zu Zeiten funzeliger Glühbirnen. Damals war der Unterschied kaum ausschlaggebend, heute brennen Fahrradscheinwerfer entgegenkommenden Verkehrsteilnehmern schier die Augen aus (hier fehlen auch entsprechende gesetzliche Regulierungen der Leuchtdichte). Daher ist es wichtiger als zuvor, dass die entsprechenden Vorschriften auch durchgesetzt werden: Nicht nur, dass Radfahrer überhaupt mit Licht fahren, sondern dass dieses Licht wenigstens den ohnehin zu lockeren Bestimmungen genügt.

Dann kann man sich auch einmal darum kümmern, dass die überwiegende Masse der Fahrradbeleuchtung bereits ab Werk unerträglich blendende Fehlkonstruktionen sind und dass es menschenkompatibles Fahrradlicht ohnehin noch nirgendwo zu kaufen gibt.

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Erstellt:
08.01.2020, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 37sec
zuletzt aktualisiert: 08.01.2020, 01:00 Uhr

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