Verwaltungsgerichtshof hat entschieden

In Reutlingen drohen jetzt Diesel-Fahrverbote

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat der Stadt Reutlingen Diesel-Fahrverbote auferlegt und damit einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) stattgegeben.

19.03.2019

Von Uschi Kurz (mit dpa)

Autos fahren über eine Kreuzung in Reutlingen. Foto: Sebastian Gollnow/Archiv dpa

Autos fahren über eine Kreuzung in Reutlingen. Foto: Sebastian Gollnow/Archiv dpa

Die Deutsche Umwelthilfe gewinnt ihre Klage gegen den Luftreinhalteplan der Stadt Reutlingen. Allein in Reutlingen gibt es 17.000 Dieselfahrer, die von einem Fahrverbot betroffen wären. Doch davon war gestern weder bei der Stadt noch beim Regierungspräsidium Tübingen die Rede.

Überraschend schnell hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim sein Urteil zur Klage der Deutschen Umwelthilfe auf Fortschreibung des Luftreinhalteplans des Landes für Reutlingen wegen langjähriger Grenzwertüberschreitungen bei Stickstoffdioxid (NO2) gefasst. Noch im Anschluss an die mündliche Verhandlung am Montag (wir berichteten) wurde der Klage stattgegeben. Der Tenor des Urteils ist den Beteiligten gestern bekannt gegeben worden.

Weil die schriftliche Urteilsbegründung noch nicht vorliegt, gab es aber keine Stellungnahme der Stadt Reutlingen. „Wir warten das Urteil ab“, erklärte Pressesprecher Wolfgang Löffler und betonte, dass man zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht wissen könne, was das Urteil genau bedeute. Beispielsweise ob es für die Umsetzung eine Frist gebe oder nicht. Sprich: Ob und wann es zu Fahrverboten kommt oder nicht.

Im Tenor des Mannheimer Urteils liest sich das freilich anders. Dem Urteil, heißt es in der Pressemitteilung des VGH, liege die Auffassung des 10. Senats zugrunde, „die vom Land und der Stadt Reutlingen vorgesehenen Maßnahmen reichten ausgehend vom maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Senats prognostisch nicht aus, um den Grenzwert von 40 Mikrogramm/Kubikmeter ohne Berücksichtigung von Fahrverboten schnellstmöglich einzuhalten“. Für die Deutsche Umwelthilfe also ein deutlicher Erfolg.

In der mündlichen Verhandlung am Montag hatte Baubürgermeisterin Ulrike Hotz die Maßnahmen vorgestellt, mit der die Stadt Reutlingen versucht, die Emissionen zu senken. Offensichtlich überzeugte sie damit die Richter nicht.

Die Luftqualität in Reutlingen habe sich deutlich verbessert, heißt es auch in einer Pressemitteilung des Regierungspräsidiums. Gleichwohl sehe das Mannheimer Gericht einen Fortschreibungsbedarf für den Luftreinhalteplan. Es gebe dem Land auf, den „für die Stadt Reutlingen geltenden Luftreinhalteplan unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Gerichts so zu ändern, dass dieser die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des über ein Kalenderjahr gemittelten Grenzwerts für NO2 in Höhe von 40 Mikrogramm/Kubikmeter im Stadtgebiet Reutlingen enthält“.

Weiter schreibt das RP: Unabhängig von der Entscheidung des Gerichts arbeite man intensiv an Maßnahmen, die zu einer schnellen Verbesserung der Stickstoffdioxid-Belastung in Reutlingen führten. Erwähnt wird beispielsweise das Stadtbuskonzept mit neuem Busnetz, die Umrüstung der städtischen Busflotte und die Einführung des Umwelt-Ticket-Pakets. Auch Radschnellwege und Fahrradstraßen seien bereits auf den Weg gebracht. Diese würden in absehbarer Zeit Wirkungen entfalten.

Um die Wirkung des LKW-Durchfahrtsverbots zu verbessern, würden sich Stadt und Regierungspräsidium weiterhin für wirksame Kontrollen einsetzen. Welche weiteren Maßnahmen in die nun vom Verwaltungsgerichtshof eingeforderte 5. Fortschreibung des Reutlinger Luftreinhalteplans aufgenommen werden, müsse nach Vorlage der Urteilsbegründung geprüft werden.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls ließ das Gericht eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu. Ob das Land diesen Rechtsweg beschreitet, soll nun ebenfalls geprüft werden.

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Erstellt:
19.03.2019, 14:46 Uhr
Aktualisiert:
19.03.2019, 15:20 Uhr
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zuletzt aktualisiert: 19.03.2019, 15:20 Uhr

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