Freudenstadt · Legislative

Gilt auch für Salut- und Dekowaffen

Eine neues Waffengesetz mit zahlreichen Änderungen trat in Kraft. Das Landratsamt informiert.

10.04.2021

Von NC

Das Waffengesetz wurde im vergangenen Jahr weitreichend geändert. Die Änderungen betreffen nicht nur Jäger oder Sportschützen, nunmehr können auch bisher erlaubnisfreie Waffen oder waffenrechtliche Teile unter das Waffengesetz fallen. So sind nun auch Deko- und Salutwaffen, Pfeilabschussgeräte und einzelne Magazine, auch ohne die dazugehörigen Waffen, waffenrechtlich relevant und müssen innerhalb einer bestimmten Frist angemeldet oder abgegeben werden. Andernfalls drohen Bußgelder oder Strafanzeigen.

Über alle relevanten Änderungen des Waffengesetzes informieren die Waffenbehörden im Landkreis Freudenstadt. Der Erwerb und Besitz von Salutwaffen fällt nun unter die Erlaubnispflicht des Waffengesetzes. Salutwaffen sind veränderte Langwaffen, die zum Beispiel für Theateraufführungen, Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen bestimmt sind. Es sind also ehemals scharfe Schusswaffen, die so umgebaut worden sind, dass sie nur noch Kartuschenmunition (Platzpatronen) abfeuern können. Für eine Erlaubnis müssen die in Paragraf 4 des Waffengesetzes genannten Voraussetzungen erfüllt sein. Dekowaffen ohne Deaktivierungsbescheinigung werden künftig wie scharfe Schusswaffen behandelt. „Alt-Dekowaffen“ sind davon ausgenommen.

Bürger aus Alpirsbach, Baiersbronn, Dornstetten, Glatten, Grömbach, Loßburg, Pfalzgrafenweiler, Schopfloch, Waldachtal oder Wörnersberg können sich an das LandratsamtFreudenstadt wenden. Ansprechpartner ist Marlena Strähler, Telefon 07441/920-5072, Mail straehler@kreis-fds.de.

Für Bürger aus Bad-Rippoldsau-Schapbach, Freudenstadt und Seewald ist die Stadtverwaltung Freudenstadt zuständig. Ansprechpartner sind Petra Finkbeiner, Telefon 07441/890-824, Mail petra.finkbeiner@freudenstadt.de und Thomas Ziefle, Telefon 07441/890-819, Mail thomas.ziefle@freudenstadt.de.

Für die Gemeinden Empfingen, Eutingen und Horb ist die Stadtverwaltung Horb zuständig. Ansprechpartnerin sind Sybille
Raetzer, Telefon 07451/901-126,
Mail s-raetzer@horb.de und Michaela Kronenbitter, Telefon 07451/901-218, Mail m-kronenbitter@horb.de.

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Erstellt:
10.04.2021, 01:00 Uhr
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zuletzt aktualisiert: 10.04.2021, 01:00 Uhr

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