Tübingen

Handlungsbedarf

Warum darf eine muslimische Erzieherin nur mit Sondergenehmigung und befristet im evangelischen Kindergarten Waldhäuser Ost arbeiten? Eltern protestierten beim Oberkirchenrat – mit Erfolg („Eltern-Protest für muslimische Erzieherin“ vom 9. August sowie „Übrigens“ von Christiane Hoyer „Es fehlt am interreligiösen Dialog“ vom 15. August).

09.09.2019

Von Christoph Naser, Tübingen

Es ist schön, dass es im Falle des evangelischen Kindergartens auf WHO nun eine für alle Beteiligten gute Lösung gibt. Die Situation zeigt eine Herausforderung für Kindergärten in evangelischer Trägerschaft: Einerseits ist es ihr religionsverfassungsrechtlicher Auftrag, ihre Arbeit mit einem klaren konfessionellen Profil zu gestalten. Dass dort hauptsächlich Fachkräfte evangelischen Glaubens arbeiten sollten und hierfür die Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) gesucht wird, ist folgerichtig. Der Fachkräftemangel und die Realität einer pluralen Gesellschaft andererseits zeigen Handlungsbedarf an.

Wir vom Gesprächskreis Evangelium und Kirche (EuK) im Kirchenbezirk Tübingen wollen diskutieren, unter welchen Voraussetzungen Menschen anderen Glaubens in evangelischen Kindergärten arbeiten können. Das konfessionelle Profil wird so nicht zwangsläufig gemindert. Im Gegenteil stärkt die Auseinandersetzung mit einer anderen Religion die eigene religiöse Sprachfähigkeit und fördert den gegenseitigen respektvollen Umgang.

Übrigens: Beim interreligiösen Dialog können auch wir Erwachsene noch viel lernen. Warum gibt es in Tübingen keinen Rat oder ein Lehrhaus der Religionen? Die kommende Landessynode sollte die Kirchenbezirke finanziell ausstatten, sodass sie solche Projekte in Zukunft initiieren und mittragen können. Wir wollen uns dafür einsetzen.

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Erstellt:
09.09.2019, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 34sec
zuletzt aktualisiert: 09.09.2019, 01:00 Uhr

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