Zuschüsse

Land will Fördergelder zurück

Parapsychologische Beratungsstelle Freiburg soll Mittel nicht rechtmäßig verwendet haben.

09.03.2021

Von PETRA WALHEIM

Der promovierte Psychologe und Physiker Walter von Lucadou. Foto: Patrick Seeger/dpa

Der promovierte Psychologe und Physiker Walter von Lucadou. Foto: Patrick Seeger/dpa

Freiburg. Das Kultusministerium fordert von der Wissenschaftlichen Gesellschaft zur Förderung der Parapsychologie (WGFP) in Freiburg Fördergelder zurück, die seit 2013 jährlich geflossen sind. Nach Auskunft von Dr. Dr. Walter von Lucadou handelt es sich um 247 600 Euro. Von Lucadou hat die Parapsychologische Beratungsstelle in Freiburg gegründet und 30 Jahre lang geleitet. Die Fördergelder des Landes für die WGFP sind in die Beratungsstelle geflossen.

Das Land hat die Förderung Ende 2019 eingestellt und in Freiburg stattdessen eine zentrale Beratungsstelle für Weltanschauungsfragen eröffnet. Von Lucadou versucht seitdem, „seine“ Beratungsstelle auf Spendenbasis weiter zu führen.

Das Kultusministerium begründet die Rückforderungen damit, dass die Gelder nicht rechtmäßig verwendet worden seien. Sie seien zweckgebunden gewesen „für die kontinuierliche Aufklärungs-, Beratungs- und Informationstätigkeit der Parapsychologischen Beratungsstelle“, erklärt das Kultusministerium. Die Mittel dürften „für Personal- und Sachkosten“ im Rahmen der in der Beratungsstelle geleisteten Arbeit „im Bereich der sogenannten Sekten und Psychogruppen“ verwendet werden. Nach Auskunft von Lucadou hat die Beratungsarbeit im Bereich von Sekten aber nur einen kleinen Prozentsatz ausgemacht. Das Ministerium wertet das als einen „erheblichen Verstoß gegen zuwendungsrechtliche Vorgaben“ und fordert deshalb die Zuschüsse seit 2013 zurück.

2013 deshalb, weil dem Ministerium 2020 Jahresabrechnungen der WGFP ab dem Jahr 2013 bekannt geworden sind. „Diese unterscheiden sich erheblich von den Abrechnungen, die die WGFP zum Ende des jeweiligen Bewilligungsjahres dem Kultusministerium zugeleitet hatte und die Grundlage der Prüfung des rechnerischen Nachweises waren“, so das Ministerium.

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Erstellt:
09.03.2021, 06:00 Uhr
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zuletzt aktualisiert: 09.03.2021, 06:00 Uhr

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