Waldbrandgefahr

Landratsamt Calw: Gemeinden sollen Grillplätze sperren

Die Calwer Behörde gibt einige Verhaltenstipps, um Feuerausbrüche zu vermeiden. Und Hinweise, wie in Notfällen reagiert werden sollte.

19.06.2023

Von NC

Dieses Bild eines Waldbrands in Bad Teinach-Zavelstein fügte die Behörde ihrer Mitteilung hinzu. Bild: Landratsamt Calw/Dirk Patzelt

Dieses Bild eines Waldbrands in Bad Teinach-Zavelstein fügte die Behörde ihrer Mitteilung hinzu. Bild: Landratsamt Calw/Dirk Patzelt

Wie beispielsweise der Kreis Freudenstadt warnt nun auch das Calwer Landratsamt vor der akuten Waldbrandgefahr, die von der Dürre in der Region aktuell hervorgerufen wird. Auch der Deutsche Wetterdienst (DWD) vermeldet weiterhin eine erhöhte Gefahr. „Die zu erwartenden Niederschläge sind bei weitem nicht ausreichend“, teilt das Calwer Landratsamt mit. „Die weitere Entwicklung hängt stark davon ab, wie hoch die Niederschläge in den nächsten Wochen ausfallen werden.“

In ihrer Mitteilung formuliert die Calwer Behörde daher einige Regeln, die zur Vermeidung von Waldbränden unbedingt beachtet werden sollten:

Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot.

Feuer ist nur an den offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen auf den Grillplätzen erlaubt, sofern diese nicht von der zuständigen Gemeinde gesperrt wurden. Bitte die angebrachten Warn- und Verbotsschilder unbedingt beachten und besonders umsichtig verhalten.

Den Gemeinden wird empfohlen, die fest eingerichteten Grillplätze im Wald, bis auf Weiteres zu sperren.

Verboten ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Gartengrillgeräten.

Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein. Es muss immer ausreichend Löschwasser bereitgehalten werden.

Keine Glasflaschen wegwerfen, diese können wie eine Lupe wirken und Feuer entfachen.

Keine Zigaretten oder Gegenstände weg- oder aus dem Auto werfen.

Das Abbrennen von Unkraut ist unbedingt zu vermeiden.

Parken nur auf ausgewiesenen Parkflächen und nicht auf Wiesen und Feldern. Die Strahlungswärme von Motoren und/oder Abgasanlagen kann das trockene Gras schnell entzünden.

Halten Sie die Waldzufahrten für die Feuerwehren frei.

Und wenn es wirklich brennt, so gibt das Calwer Landratsamt ebenfalls einige Hinweise, was dann getan werden sollte:

Melden Sie unter der Notrufnummer 112 unbedingt einen Wald- oder Flächenbrand, auch wenn er noch so klein ist.

Beschreiben Sie den Ort oder Anfahrtsweg ,so gut es Ihnen möglich ist.

Sie können den Einsatzkräften der Feuerwehr helfen, wenn Sie außerhalb des Gefahrenbereiches auf die Feuerwehr warten und den Einsatzkräften den Weg zur Brandstelle zeigen.

Hindern Sie Entstehungsbrände durch eigene Löschversuche an der weiteren Ausbreitung, wenn Sie sich dabei nicht selbst in Gefahr bringen.

Ist das Feuer durch Sie nicht zu löschen, bringen Sie sich unmittelbar, entgegen der Windrichtung in Sicherheit.

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Erstellt:
19.06.2023, 17:02 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 05sec
zuletzt aktualisiert: 19.06.2023, 17:02 Uhr

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