Tübingen · Amtsgericht

Nach Schlägerei aufgefallen

Weil sie im Park am Tübinger Anlagensee „Heil Hitler“ und „Sieg Heil“ gerufen hatten, wurden zwei Handwerker zu Geldstrafen verurteilt.

09.09.2019

Von Dorothee Hermann

Die beiden Angeklagten haben Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwendet und sich damit strafbar gemacht. Deshalb wurden die beiden Maler und Lackierer am Montag zu Geldstrafen verurteilt. Auf einen seit drei Wochen arbeitssuchenden 26-Jährigen aus dem Raum Rottenburg entfallen aufgrund seiner derzeit unsicheren Finanzlage 25 Tagessätze zu jeweils 15 Euro. Der Mann hat keinerlei Vors...

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Erstellt:
09.09.2019, 18:40 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 38sec
zuletzt aktualisiert: 09.09.2019, 18:40 Uhr

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