Neues Verpackungsgesetz

Nur eine kleine Verpackung ist eine gute Verpackung

Seit 1. Januar verpflichtet das Verpackungsgesetz Hersteller und Verkäufer von Verpackungen, Abfall zu vermeiden oder zu recyceln.

11.01.2019

Von Philipp Koebnik und Manuel Fuchs

Wird Horb das nächste Jahr dank Verpackungsgesetz anders als mit solchen Stillleben begrüßen? Bilder: Karl-Heinz Kuball

Wird Horb das nächste Jahr dank Verpackungsgesetz anders als mit solchen Stillleben begrüßen? Bilder: Karl-Heinz Kuball

Mit seinem Zweck, die Auswirkungen von Verpackungsabfällen auf die Umwelt möglichst gering zu halten, formuliert das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) einen umfassenden Anspruch. Gleichzeitig wirkt es sich unmittelbar auf den persönlichen Alltag aus, aus dem Verpackungen kaum mehr wegzudenken sind.

Eine Kernanforderung an Verpackungen formuliert das VerpackG in Abschnitt 1, Paragraf 4: „.Verpackungen sind so herzustellen und zu vertreiben, dass Verpackungsvolumen und -masse auf das Mindestmaß begrenzt werden, das zur Gewährleistung der erforderlichen Sicherheit und Hygiene der zu verpackenden Ware und zu deren Akzeptanz durch den Verbraucher angemessen ist.“

Auf den ersten Blick ist das eine Selbstverständlichkeit, der die Hersteller schon aus eigenem Sparwillen nachkommen müssten. So kann man sich irren: Tatsächlich sind Verpackungen nicht nur Gefäße, sondern auch Werbeflächen für Produkte – und die können natürlich aus Herstellersicht nicht groß genug sein. Unter anderem deshalb wird zum Beispiel Kleinelektronik wie Speicherchips für Digitalkameras häufig in Plastikverpackungen eingeschweißt, die das eigentliche Produkt in Fläche und Gewicht um ein Zigfaches überbieten.

Lose Nahrungsmittel – Padebeispiel: Cornflakes – stecken häufig in undurchsichtigen überdimensionierten Kartons. Erst wenn der Kunde die Verpackung öffnet, sieht er, wie viel (oder besser: wie wenig) Ware darin enthalten ist. Hersteller rechtfertigen dieses Vorgehen mit dem notwendigen Schutz der Ware. Inwieweit es der „Akzeptanz des Verbrauchers angemessen“ ist, wie das Gesetz es verlangt, hat der Kunde in der Hand. Insofern trägt das VerpackG nicht nur zum Umwelt- sondern auch zum Verbraucherschutz bei.

Die Neckarsulmer Supermarkt-Kette Kaufland sieht sich als Vorreiter in puncto Umweltschutz: Kaufland sei sich seiner Verantwortung gegenüber Mensch und Umwelt bewusst und reduziere schon heute verschiedene Plastikverpackungen, wie Unternehmenssprecher Jörn Roßberg mitteilt. „Bis 2025 wird der Kunststoffverbrauch bei Kaufland um 20 Prozent reduziert.“ Alle Verpackungen der Eigenmarken sollen dann vollständig recyclingfähig sein.

Maßnahmen zur Umsetzung des neues Gesetzes laufen bereits seit Anfang 2018 bei Kaufland. Damit komme der Markt auch Verbraucherwünschen nach nachhaltig verpackten Produkten entgegen. Kaufland nutze das Verpackungsgesetz, um seine Kunden noch besser über nachhaltiges Verpackungsmaterial zu informieren: „Seit Dezember 2018 wird beispielsweise in unseren rund 660 Filialen mit prominenten Schildern bei den Getränken ausgewiesen, ob es sich um ein Mehr- oder Einwegprodukt handelt.“ Diese zusätzlichen Maßnahmen seien auch in der Horber Filiale umgesetzt worden.

Getränke biete Kaufland mehrheitlich in Mehrwegfalschen an und lege besonders bei Mineralwasser und Bier Wert auf Produkte regionaler Lieferanten. „Diese werden in der Regel in Glasflaschen im Mehrwegsystem abgefüllt“, erläutert Roßberg.

Verbraucher sind in der Pflicht

Große Verbraucher von Verpackungen und Einweggeschirr nimmt das VerpackG ebenfalls in die Pflicht. Die Stadt Horb hat zwar noch keine konkreten Maßnahmen geplant, über den Antrag der SPD-Fraktion, für den Glühweinausschank auf städtischen Veranstaltungen Tassen anzuschaffen, werde erst noch beraten.

Die Verwaltung verweist aber auf Anfrage der SÜDWEST PRESSE auf das städtische Geschirrmobil. Es kann für Vereinsfeste sowie private Feiern ausgeliehen werden und kommt auch bei städtischen Veranstaltungen zum Einsatz – sofern Frost dies nicht massiv erschwert.

„Auf unseren Veranstaltungen werden in der Regel Getränke in Mehrweggebinden beziehungsweise vom Fass und in Gläsern ausgeschenkt“, teilte Tenzile Ezberci von der Stadtverwaltung mit. Hierdurch falle erst gar kein Einwegmüll an.

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Erstellt:
11.01.2019, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 38sec
zuletzt aktualisiert: 11.01.2019, 01:00 Uhr

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