Ärgernis
Pool-Ärger in der Schrebergartenanlage in Sulz-Holzhausen
Entgegen dem ausdrücklichen Verbot hat der Besitzer eines Schrebergartens dort einen Pool aufgebaut und eine illegale Zuleitung gelegt.
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Die Schrebergartenanlage untersagt das Aufstellen von Pools ausdrücklich. Bild: Jürgen A. Klemenz
Der Besitzer eines Schrebergartens in der Anlage in der Nähe des Pfingstbrunnens hat von der Wasserstelle außerhalb der Kleingartenanlage eine Leitung in seinen Garten verlegt, mit der er seinen Pool speist. Dazu hat er den öffentlichen Weg aufgegraben und wieder mit Schotter bedeckt.
Ortsvorsteher Armin Hipp nannte dieses Vorgehen in der jüngsten Ortschaftsratssitzung „eine Frechheit“. Erst im vergangenen Jahr habe man alle Besitzer der Gärten angeschrieben und ihnen noch einmal ausführlich dargelegt, was in den Gärten erlaubt und was verboten ist, nachdem in den letzten Jahren auch einige Bauten ausgeufert sind. „Und jetzt errichtet einer mit einer Dreistigkeit einen Swimmingpool und gräbt eine frische Leitung zur städtischen Wasserentnahmestelle.“ Dort dürfe zwar Wasser entnommen werden, das sei aber zum Gießen gedacht und keinesfalls für einen Swimmingpool.
Hipp sagte: Der Besitzer „bekommt jetzt einen Schuss vor den Bug und muss die Leitung zurückbauen. Denn ein Pool ist in der Kleingartenanlage nicht erlaubt.“