Baubranche

Preisgleitklausel gilt sechs Monate länger

Handwerksunternehmen können das Risiko steigender Baustoffpreise weiterhin an Auftraggeber weiterreichen.

28.06.2022

Von NC

Die mangelnde Verfügbarkeit und die kaum kalkulierbaren Preise von Baustoffen mache Handwerksunternehmen und Bauherren immer stärker zu schaffen, konstatiert die Handwerkskammer (HWK) Konstanz in einer Pressemitteilung.

Die Bundesregierung hatte mit einem Erlass reagiert, der es Handwerksunternehmen ermöglicht, Preissprünge während eines öffentlichen Bauprojekts aufzufangen. Die sogenannte Preisgleitklausel sollte Ende Juni auslaufen, wurde nun aber bis 31. Dezember verlängert.

„Wir sind froh, dass der Erlass für öffentliche Aufträge nun länger gültig ist, denn die Preissteigerungen legen weiter zu und können nicht einseitig zu Lasten der Handwerksunternehmen gehen,“, sagt Werner Rottler, Präsident der HWK Konstanz. Handwerksunternehmen als Auftragnehmer haben laut Rottler keinen Einfluss auf die Entwicklung von Baustoffpreisen, selbst eine grobe Einschätzung werde immer schwieriger. Verlässliche Angebote abzugeben und diese vertraglich zu fixieren sei so problematisch.

Die Preisgleitklausel soll nicht nur in neuen Verträgen gelten, auch bei bestehenden Verträgen ist eine nachträgliche Anpassung der Preise im Einzelfall möglich. Neu ist, dass die Klausel auch für nicht ausdrücklich benannte Materialien, die deutlich teurer geworden sind, zum Einsatz kommen kann. Nicht ausgeschlossen ist, dass sich der Erlass rechtlich auch auf private Bauvorhaben auswirkt.

Die Handwerkskammer informiert auf ihrer Homepage unter www.hwk-konstanz.de/rohstoffe ausführlich über die Neuerungen und Anwendungsmöglichkeiten der Preisgleitklausel.

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Erstellt:
28.06.2022, 16:07 Uhr
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zuletzt aktualisiert: 28.06.2022, 16:07 Uhr

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