Stuttgart/Reutlingen

Reutlinger Reichsbürger wird angeklagt

Markus L. wird auch versuchter Mord vorgeworfen.

12.12.2023

Von dem

Großeinsatz in der Reutlinger Ringelbachstraße: Razzia gegen Reichsbürger am 22. März.  Bild: Thomas de Marco

Großeinsatz in der Reutlinger Ringelbachstraße: Razzia gegen Reichsbürger am 22. März. Bild: Thomas de Marco

Neun Personen werden wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens sowie versuchten Mordes vor dem Oberlandesgericht Stuttgart angeklagt. Darunter ist auch der Sportschütze Markus L., der am 22. März in der Reutlinger Ringelbachstraße auf Polizeibeamte geschossen und dabei zwei von ihnen verletzt hatte.

Deshalb werden ihm auch versuchter Mord, gefährliche Körperverletzung, Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte zur Last gelegt. Außerdem werden ihm Verstöße gegen das Waffen- und Kriegswaffenkontrollgesetz vorgeworfen.

Laut Bundesanwaltschaft schloss sich der Beschuldigte der Vereinigung um den Reichsbürger Heinrich XIII. Prinz Reuß spätestens im Juli 2022 an und gliederte sich in die Strukturen der so genannten „Heimatschutzkompanie Nr. 221“ ein. Diese sollte für die Gebiete Freudenstadt und Tübingen zuständig sein.

In Vorbereitung auf das vermeintlich in Aussicht stehende Tätigwerden der „Allianz“ habe der Reutlinger er konkrete Vorkehrungen getroffen. Insbesondere soll er der Vereinigung das von ihm umfangreich vorgehaltene Waffenarsenal sowie seine Fähigkeiten im Umgang damit zur Verfügung gestellt haben.

Markus L. war laut Anklage Inhaber zahlreicher waffenrechtlicher sowie einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis. Sein Waffenarsenal umfasste neben legal erworbenen Waffen auch eine Vielzahl nicht registrierter Schusswaffen sowie sonstige verbotene Waffen.

Am 22. März dieses Jahres ist die Wohnung von Markus L. in der Reutlinger Ringelbachstraße auf Anordnung des Bundesgerichtshofs durchsucht worden. Während des Einsatzes gab Markus L. auf die eingesetzten Polizeibeamten eines Spezialeinsatzkommandos aus nächster Nähe zahlreiche gezielte Schüsse ab. Ein von den Beamten eingesetzter Schutzschild konnte mehrere Projektile auf Brusthöhe abwehren. Trotzdem wurden nach Angaben der Bundesanwaltschaft durch die Schüsse zwei Beamte verletzt, wobei einer von ihnen dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigungen davontragen wird.

Bei der Tatwaffe handelte es sich um ein halbautomatisches Schnellfeuergewehr der AR15-Baureihe. Diese Waffe hatte Markus L. aus einzelnen im Internet erworbenen Komponenten zu einer einsatzfähigen Waffe zusammengebaut.

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Erstellt:
12.12.2023, 14:55 Uhr
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zuletzt aktualisiert: 12.12.2023, 14:55 Uhr

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