Nordstetten · Justiz

Riecher-Prozess kommt voran

Die Aussage eines Polizeibeamten bestätigt die Darstellung des Tathergangs, wie ihn die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift formuliert hatte.

02.08.2019

Von Manuel Fuchs

Riecher-Prozess kommt voran

Der elfte Verhandlungstag im Prozess um die Ermordnung des Nordstetters Michael Riecher im vergangenen November fand gestern am Landgericht Rottweil statt. Zwei Männer sind wegen
gemeinschaftlich begangener räuberischer Erpressung mit Todesfolge in Tateinheit mit Mord angeklagt.

Als erstes trat ein Kriminalhauptkommissar aus Rottweil in den Zeugenstand. Er hatte den zweiten Angeklagten nach dessen Festnahme vernommen und gab dessen ausführliche Einlassungen zur Sache wieder. Demnach sei er, der zweite Angeklagte von einem Bekannten für eine Sache angeworben worden, bei der man viel Geld bekommen könne. Ohne Details zu kennen sei er daraufhin am 1. November 2018 nach Horb gefahren, wo ihm der Bekannte den ersten Angeklagten vorgestellt habe. Dieser kenne einen Menschen, der ihm vertraue und der über viel Geld verfüge.

Das Trio erörterte nach Darstellung des Polizisten daraufhin Pläne, wie man an dieses Geld kommen könne. Zum Teil sei dabei der Tod Michael Riechers ausdrücklich in Kauf genommen wurden. Der vermittelnde Bekannte habe Bedenken gegen das Vorhaben geäußert und die Vorbereitungen verlassen. Die beiden Angeklagten hingegen sollen versucht haben, Michael Riecher noch am selben Abend zu einem Abendessen einzuladen, was dieser jedoch ablehnte.

Am nächsten Tag, dem 2. November, trafen sich die beiden Angeklagten laut Aussage des Zeugen gegen 18 Uhr am Horber Bahnhof und fuhren zu Michael Riechers Wohnung in Nordstetten. Der zweite Angeklagte betrat die Wohnung durch die unverschlossene Terrassentür und wartete in der Küche auf Michael Riecher. Als dieser aus dem Büro in die Wohnung kam, bedeutete der Angeklagte ihm, er solle ruhig bleiben und ihm Geld geben, dann werde ihm nichts geschehen. Als Riecher fliehen wollte, griff ihn der Angeklagte von hinten, wobei Riecher ihn in einen Finger biss. Die daraus resultierende Verlezung wurde gerichtsmedizinisch als mögliche Folge eines Bisses bestätigt.

Nach einem kurzen Kampf soll Riecher, der an einer schweren Lungenkrankheit litt, eingewilligt haben, seinem Angreifer Geld auszuhändigen. Um wieder zu Atem zu kommen, sei Riecher zunächst in sein Schlafzimmer gegangen.

Tötung war nicht geplant.

Zu diesem Zeitpunkt soll der erste Angeklagte entgegen der vorigen Absprache die Wohnung betreten haben. Der zweite Angeklagte traf ihn in der Küche und beschied ihm, er solle sich ruhig verhalten, da Riecher ihm das verlangte Geld geben wolle. Dafür gingen der zweite Angeklagte und Riecher in dessen Büro, wo ersterer ungefähr 3000 Euro erhielt. Zurück in der Wohnung allerdings soll der erste Angeklagte Riecher von hinten gepackt und so lange festgehalten haben, bis dieser tot war. Die Obduktion stellte eine beidseitige Kehlkopffraktur fest.

Der erste Angeklagte soll gegenüber seinem Komplizen die Tötung damit begründet haben, dass er von seinem Freund und Gönner erkannt worden sei. Außerdem sei Michael Riecher kein guter Mensch gewesen, er habe ihm die Frau wegnehmen wollen.

Der erste Angeklagte suchte dann in der Wohnung nach Wertgegenständen, Goldmünzen und Bargeld, wurde jedoch nicht fündig. Riecher müsse die Verstecke geändert haben, kommentierte er. Weil das Hemd des Getöteten Blutspuren aufwies, die mutmaßlich vom zweiten Angeklagten stammten, zogen die Männer ihm das Kleidungsstück aus. Der erste Angeklagte versprach, es verschwinden zu lassen. Tage später wurde ein solches Hemd bei der Durchsuchung seines Wohnhauses in Nordstetten gefunden.

Beide Männer fuhren daraufhin gemeinsam im Auto des ersten Angeklagten zum Horber Bahnhof. Auf der Fahrt habe der erste Angeklagte seinem Komplizen in die Hosentasche gegriffen, das erbeutete Geld herausgenommen und vage geteilt. Kurz nach 20 Uhr will der zweite Angeklagte einen verspäteten Zug nach Stuttgart bestiegen haben. Der erste Angeklagte habe ihn gebeten, keinen Kontakt mehr aufzunehmen.

Der nächste Verhandlungstag ist Montag, 5. August.

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Erstellt:
02.08.2019, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 52sec
zuletzt aktualisiert: 02.08.2019, 01:00 Uhr

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