Freiwillig tauschen, unfreiwillig entwickeln oder enteignen?

Stadt Horb prüft alternative Varianten der Flächenumlegung

Das sogenannte Horber Modell zur Flächenumlegung hat sich fast 40 Jahre bewährt. Jetzt stößt es im Gewerbe- und Industriegebiet Heiligenfeld an Grenzen.

26.04.2018

Von Manuel Fuchs

Im 120 Hektar großen Gewerbe- und Industriegebiet Heiligenfeld sind immer noch ungefähr 24 Hektar unbebaute Flächen zu finden. Bild: Fuchs

Im 120 Hektar großen Gewerbe- und Industriegebiet Heiligenfeld sind immer noch ungefähr 24 Hektar unbebaute Flächen zu finden. Bild: Fuchs

Seit 1981, als für das etwa 120 Hektar große Gewerbe- und Industriegebiet (GI) Heiligenfeld ein Bebauungsplan rechtskräftig wurde, hat die Stadt Horb stückweise Rohbauland von privaten Eigentümern gekauft oder eingetauscht, möglichst große Teilabschnitte erschlossen und an Unternehmen weiterverkauft.

Sachvortrag Peter Klein

Dieses System, das sogenannte „Horber Modell“, erlaubt es der Stadt, die Erschließungskosten vollständig in den Verkaufspreis einzukalkulieren. Weitere Vorteile sind die Freiwilligkeit, auf deren Basis alles abläuft, sowie die Planungssicherheit, da sich das Gelände hinterher vollständig im Besitz des einen Unternehmens befindet. Es müssen dann keine Kompromisse für dessen Nutzung geschlossen werden.

Ein solches Vorgehen, so trug der Fachbereichsleiter Stadtentwicklung der Stadt Horb, Peter Klein, am Dienstag in der Gemeinderratssitzung vor, stoße jedoch zunehmend an Grenzen. Etwa 96 Hektar seien aktuell erschlossen, die verbleibenden 24 Hektar seien nur zum Teil städtisches Eigentum. Ein zusammenhängender Bereich von 13 Hektar zwischen Gideonstraße, Pappelstraße und „Beim Roten Kreuz“ teilt sich ungefähr zur Hälfte auf die Stadt, zur anderen Hälfte auf rund 25 private Eigentümer auf. Mit diesen seien Gespräche im Sinne des Horber Modells geführt worden, aber ergebnislos geblieben. Klein schlug vor, daher alternative Möglichkeiten der Zusammenführung zu prüfen, um die Nachfrage nach gewerblichem Bauland zu bedienen.

Alternativen zum Horber Modell

Denkbar ist beispielsweise eine Freiwillige oder Vereinbarte Umlegung. Hier regelt ein Vertrag die Verteilung von Planungs- und Erschließungskosten sowie die anschließende Flächenzuteilung. Eigentümer von Rohbauland können wählen, ob sie Bauland zurückerhalten oder am wirtschaftlichen Erfolg beteiligt werden wollen. Knackpunkt hierbei: Alle Eigentümer müssen einvernehmlich mitwirken.

Eine weitere Variante ist die gesetzliche Umlegung: Zunächst wird ein Bebauungsplan aufgestellt, auf dessen Basis das entstandene Bauland den Rohbaulandeigentümern zugeordnet. Die Kosten für Straßenausbau werden auf die Eigentümer umgelegt, sie tragen also anteilig die Kosten der Erschließung, sind aber frei in der Entscheidung, ob sie die Flächen danach verkaufen möchten. Über eine Teilungsversteigerung sind dennoch gewerbliche Bauland-Flächen zu gewinnen.

Auch eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme nach den Paragrafen 165 und folgende des Baugestzbuchs sei grundsätzlich denkbar, führte Klein aus, aber im Fall des GI Heiligenfeld wohl nicht einsetzbar. Die im Gesetz formulierten Hürden wie „Allgemeinwohl“ und „besondere Bedeutung für die Gemeindeentwicklung“ sowie die „enteignungsrechtliche Vorwirkung“ seien schwer zu verargumentieren.

Worüber wurde abgestimmt?

Dem Horber Gemeinderat wurde, das betonte Oberbürgermeister Peter Rosenberger deutlich, mitnichten die Entscheidung über eine dieser Varianten auferlegt. Vielmehr soll im Rahmen eines Pilotprojekts nun geprüft werden, welche dieser Varianten am meisten Erfolg verspricht.

Mit einer solchen Prüfung könne die Stadt Horb die LBBW Kommunalentwicklung beauftragen; ein Angebot über 18500 Euro liege vor. Auf Basis der Ergebnisse, welche die Prüfung zutage bringt, solle erst dann der Gemeinderat in einem Grundsatzbeschluss für ein vom Horber Modell abweichendes Plangebiet entscheiden.

Stimmen aus dem Plenum

Alle Sprecher bekunden die grundsätzliche Bereitschaft ihrer Fraktion, dem vorliegenden Antrag zuzustimmen.

Dr. Dieter Rominger-Seyrich (SPD) erinnerte an das Horber Ziel, klimaneutrale Kommune zu werden, und regte an, auf flächeneffiziente, mehrstöckige Bebauung hinzuwirken.

Michael Keßler (CDU) begrüßte die grundsätzliche Entwicklung, äußerte jedoch kategorische Bedenken gegen die Gesetzliche Umlegung. Ihm persönlich gehe ein solcher Eingriff ins Privateigentum zu weit.

Jürgen Poppitz (FD/FW) postulierte, landwirtschaftliche Flächen, wie sie derzeit im GI Heiligenfeld zur Debatte stehen, seien wichtiger als Waldflächen, die andernorts zu Gewerbefächen entwickelt werden könnten. Dies rief hörbares Rumoren im Saal hervor. Außerdem sei durch weitere Gewerbeansiedlung im GI Heiligenfeld mit mehr Verkehr in den umgebenden Teilorten zu rechnen.

Ergebnis der Abstimmung

Der Gemeinderat beauftragte schließlich ohne Gegenstimmen bei sechs Enthaltungen die Stadtverwaltung, die Prüfung der Umlegungsvarianten durch die LBBW Kommunalentwicklung in Auftrag zu geben.

Für dieses Gebiet soll die LBBW Kommunalentwicklung mit der Prüfung der Umlegungsvarianten beauftragt werden. Links unten im Bild sticht die Gideonstraße auf das Gebiet, rechts unten die Straße „Beim Roten Kreuz“. Die Pappelstraße bildet die Nordgrenze. Grafik: Stadt Horb

Für dieses Gebiet soll die LBBW Kommunalentwicklung mit der Prüfung der Umlegungsvarianten beauftragt werden. Links unten im Bild sticht die Gideonstraße auf das Gebiet, rechts unten die Straße „Beim Roten Kreuz“. Die Pappelstraße bildet die Nordgrenze. Grafik: Stadt Horb

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Erstellt:
26.04.2018, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 50sec
zuletzt aktualisiert: 26.04.2018, 01:00 Uhr

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