Kreis Calw · Pandemie

Testpflicht an Kitas ist geregelt

Der Landkreis Calw sieht sich durch sein frühzeitiges Vorgehen bestätigt. Positive Rückmeldung auch von Eltern.

11.01.2022

Von NC

Mitte Dezember hat der Landkreis Calw frühzeitig und eigenständig die Testpflicht für Kinder beim Besuch von Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege eingeführt. Am 13. Dezember 2021 war die Regelung in Kraft getreten und sollte bis zum 31. Januar 2022 gelten. Nun gibt es eine einheitliche Landes-Regelung für eine Testpflicht für alle Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres vor dem Besuch der Kita.

Die Landesverordnung trat am gestrigen Montag, 10. Januar 2022, in Kraft. Seitens des Landes ist vorgesehen, dass entweder drei Mal pro Woche ein Schnelltest oder zwei Mal pro Woche ein PCR-Test gemacht wird. Damit geht diese Regelung über das hinaus, was der Landkreis Calw in seiner Allgemeinverfügung geregelt hatte. Hier waren zwei Tests pro Woche vorgesehen.

„Dass es nun landesweite Testungen in Kitas geben soll, zeigt, dass wir als Landkreis mit unserer Test-Offensive schon frühzeitig den richtigen Weg eingeschlagen haben. Ich bedanke mich bei den Städten und Gemeinden und insbesondere bei den Erzieherinnen und Erziehern in den Kitas für die schnelle und unkomplizierte Umsetzung“, so Landrat Helmut Riegger.

„Die Testungen ermöglichen es, Infektionen frühzeitig zu erkennen und Ausbruchsgeschehen einzudämmen. Damit werden unsere Kleinsten und ihre Familien geschützt und die Einrichtungen konnten größtenteils geöffnet bleiben. Der Großteil der Rückmeldungen von Eltern an uns zur Testpflicht war positiv.“

Die Allgemeinverfügung des Landkreises galt bis zum 10. Januar und wird dann durch die Landesverordnung ersetzt.

Allgemeinverfügungen sind auf der Website des Landkreises unter www.kreis-calw.de/Amtliche-Bekanntmachungen zu finden.

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Erstellt:
11.01.2022, 01:00 Uhr
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zuletzt aktualisiert: 11.01.2022, 01:00 Uhr

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