Umwelt

Wasserentnahme verboten – bis zu 100000 Euro Bußgeld

Quellen und Brunnen im Kreis Rottweil darf bis auf Weiteres kein Wasser entnommen werden. Verstöße können mit bis zu 100000 Euro geahndet werden.

09.07.2023

Von Manuel Fuchs

Bereits am Samstagmorgen informierte ein Schild am Brunnen neben dem Bergfelder Millionenbrücke über die Allgemeinverfügung des Landkreises Rottweil. Bild: Manuel Fuchs

Bereits am Samstagmorgen informierte ein Schild am Brunnen neben dem Bergfelder Millionenbrücke über die Allgemeinverfügung des Landkreises Rottweil. Bild: Manuel Fuchs

Wasser aus oberirdischen Gewässern zu entnehmen ist im Landkreis Rottweil laut einer Allgemeinverfügung bis auf Weiteres verboten. Dies betrifft auch das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen, das Entnehmen von Wasser in geringen Mengen für Privatpersonen, die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft und den Gartenbau sowie das Entnehmen von Wasser mittels Pumpen oder ähnlichen Einrichtungen. Zuwiderhandlungen können mit Bußgeldern von bis zu 100000 Euro geahndet werden.

Erlaubt bleiben die Wasserentnahme für das Tränken von Vieh, wenn kein Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung vorhanden ist, sowie die Wasserentnahme zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und zum Schutz von Leib und Leben – beispielsweise bei Bränden. Weitere Ausnahmeerlaubnisse kann die untere Wasserbehörde auf Antrag erteilen, wenn „die Auswirkungen auf die Ordnung des Wasserhaushalts und den Schutz der Natur nicht erheblich oder nachhaltig sind oder wenn die Regelungen zu einer unbilligen Härte führen würden“, heißt es in der Verfügung. Die Beschränkung des Gemeingebrauchs von Wasser sei erforderlich, heißt es in der Verfügung, „um bei der derzeit problematischen Niedrigwassersituation und der anhaltenden außerordentlichen Trockenheit die Tier- und Pflanzenwelt in den Gewässern vor Schäden zu bewahren“. Gegen die Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landratsamt Rottweil mit Sitz in Rottweil erhoben werden. Auf der Website www.landkreis-rottweil.de, Unterpunkt „Amtliche Bekanntmachungen“, ist die Allgemeinverfügung im vollständigen Wortlaut hinterlegt. Bereits am Samstagmorgen war der Brunnen am Bergfelder Millionenbrückle (Foto) mit einem entsprechenden Hinweis gekennzeichnet. Wie wichtig eine solche Kennzeichnung direkt an den Quellen ist, wurde am Sonntagmorgen in Renfrizhausen deutlich, wo eine – offenbar nicht über die Verfügung informierte – Person einen Kubikmeter-großen Behälter auf einem Auto-Anhänger mit Wasser aus einer Oberflächenquelle füllte. Auf Sulzer Gemarkung gibt es insgesamt 74 Brunnen mit unterirdischen Quellenanlagen, die von dem aktuellen Wasserentnahmeverbot betroffen sind.

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Erstellt:
09.07.2023, 14:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 56sec
zuletzt aktualisiert: 09.07.2023, 14:00 Uhr

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