Entscheidung für Windkraft

Wenn Denkmalschutz und Klimaschutz kollidieren

Der Denkmalschutz ist kein Grund, die drei Kilometer von Schloss Lichtenstein entfernten Windräder nicht zu bauen, sagt das Verwaltungsgericht Sigmaringen.

15.02.2019

Von Thomas de Marco

Maßstab für dessen Präsidenten Prof. Christian Heckel und die 9. Kammer des Gerichts ist dabei der „für die Belange des Denkmalschutzes aufgeschlossene Durchschnittsbetrachter.“ Und dessen Nahsicht auf den Lichtenstein ist nach Meinung des Gerichts durch die geplanten Windräder nicht gestört. Was die Blicke aus der Ferne, etwa von Holzelfingen aus, betrifft, würden die Anlagen das Schloss nicht e...

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Erstellt:
15.02.2019, 17:30 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 05sec
zuletzt aktualisiert: 15.02.2019, 17:30 Uhr

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