Unterstützung für Horber Vereine

Förderung für Vereine vereinfacht

Wie die Stadt Anlagen, Feste, Geräte und Personal von Vereinen fördert, steht in Kürze im Internet nachzulesen.

16.07.2018

Von NC

Der Horber Gemeinderat hat bereits vor einiger Zeit eine neue Vereinsföderrichtlinie beschlossen, die zum 1. Januar dieses Jahres in Kraft getrten ist.

Die Stadt und die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Sport Horb haben nun gemeinsam die Richtlinien beraten und beschlossen, wie die Vereine einfach und schnell diese Förderung beantragen können. Laut einer Mitteilung der ARGE sollen diese Durchführungsbestimmungen im Laufe dieser Wochen auf der Homepage der Stadt Horb (www.horb.de) sowie auf der Homepage der ARGE Sport Horb (www.argesport-horb.de) zu finden sein.

Vereine, die förderungswürdige Anlagen unterhalten, wie etwa Schützen-, Tennis- und Reitvereine, müssen ihre Anlagen bis Ende September der Stadt gemeldet haben, um dafür Fördermittel zu erhalten. Ebenso sind runde Vereinsjubiläen, die ins kommende Jahr fallen, bereits in diesem Jahr zu melden, falls der Verein das Fest in 2019 groß feiern und dafür Förderung beantragen möchte.

Für fast alle anderen Antragsgründe (Sportgeräte, Pflegegeräte, Übungsleiter et cetera), gilt der 31. Januar des Folgejahres als letzte Antragsfrist.

Anträge auf Förderung im Bereich Sportstättenbau (Neubau oder Sanierung) können jederzeit gestellt werden. Wichtig ist hier, dass noch nicht mit dem Bau begonnen werden darf, bevor die Anträge gestellt und genehmigt wurden. Alle Anträge sind eng an die Richtlinien des Württembergischen Landessportbundes (WLSB) angelehnt, um den Verwaltungsaufwand für Stadt und Vereine so gering wie möglich zu halten.

Bei der Stadt sind Julia Schober (07451/901142) und Jürgen Wütz (07451/901250) mit diesem Thema betraut. Bei der ARGE steht Vorsitzender Peter Straubinger unter 07482/91227 zur Verfügung.

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Erstellt:
16.07.2018, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 46sec
zuletzt aktualisiert: 16.07.2018, 01:00 Uhr

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